Verjährung

Dr Franke Ghostwriter
Hätte nochmals eine Frage:

Was unterliegt der Verjährung?
A. Das Eigentumsrecht unterliegt nicht der Verjährung, weil nur Ansprüche der Verjährung unterliegen udn das Eigentumsrecht kein Anspruch ist.
D. Der Anspruch aus ³ 985 unterleigt nicht der Verjährung.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

Liebe Grüße

Dagi
 
Oben