bin etwas verwirrt, was die Verjährungsfristen anbelangt.
Wenn ich eine Person habe, die am 01.09.2005 von einer anderen Person mit dem Rad angefahren wird. Sich dabei eine schwere Verletzung zuzieht. Am 15.09.2005 erfährt, wer der Täter war. Wann ist der Anspruch gegen den Täter auf Schadensersatz verjährt?
Ich hätte gedacht, nach § 199 II mit Ablauf des 01.09.2035 da: "Schadensersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an."
Aber die Lösung ist eine andere. Wer kann mir weiterhelfen?
Ist eine solche Verletzung nicht als Verletzung des Körpers anzusehen?
Vielen Dank
Herby
Wenn ich eine Person habe, die am 01.09.2005 von einer anderen Person mit dem Rad angefahren wird. Sich dabei eine schwere Verletzung zuzieht. Am 15.09.2005 erfährt, wer der Täter war. Wann ist der Anspruch gegen den Täter auf Schadensersatz verjährt?
Ich hätte gedacht, nach § 199 II mit Ablauf des 01.09.2035 da: "Schadensersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an."
Aber die Lösung ist eine andere. Wer kann mir weiterhelfen?
Ist eine solche Verletzung nicht als Verletzung des Körpers anzusehen?
Vielen Dank
Herby