Habe bei den alten EA´s noch was richtig feines gefunden....
Ist aus dem WS05/06... das 3. Aufgabenheft....
Aufgabe 8
G hat gegen S seit dem 01.07.2004 einen Anspruch auf Zahlung von 400,- € aus § 433 Abs. 2 BGB. Am 01.03.2005 zahlt S dem G einen Abschlag von 100,- €. Am 30.04.2006 wird S im Mahnverfahren ein von G beantragter Mahnbescheid über die restlichen 300,- ¤ zugestellt. S legt hiergegen am 03.05.2006 form- und fristgerecht Widerspruch ein. G unternimmt nichts weiter.
Wann verjährt der Anspruch des G?
(1 aus 5)(20 Punkte)
A Mit Ablauf des 31.12.2008.
B Mit Ablauf des 31.12.2007.
C Mit Ablauf des 01.03.2008.
D Mit Ablauf des 04.09.2008.
E Mit Ablauf des 04.07.2009.
Also ich bin so richtig baden gegangen... *g*
Die richtige Antwort .... ist D!
Ist aus dem WS05/06... das 3. Aufgabenheft....
Aufgabe 8
G hat gegen S seit dem 01.07.2004 einen Anspruch auf Zahlung von 400,- € aus § 433 Abs. 2 BGB. Am 01.03.2005 zahlt S dem G einen Abschlag von 100,- €. Am 30.04.2006 wird S im Mahnverfahren ein von G beantragter Mahnbescheid über die restlichen 300,- ¤ zugestellt. S legt hiergegen am 03.05.2006 form- und fristgerecht Widerspruch ein. G unternimmt nichts weiter.
Wann verjährt der Anspruch des G?
(1 aus 5)(20 Punkte)
A Mit Ablauf des 31.12.2008.
B Mit Ablauf des 31.12.2007.
C Mit Ablauf des 01.03.2008.
D Mit Ablauf des 04.09.2008.
E Mit Ablauf des 04.07.2009.
Also ich bin so richtig baden gegangen... *g*
Die richtige Antwort .... ist D!