• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

versicherungsbeiträge

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bin grad im internet am nachforschen was es mit den versicherungsbeiträgen für über 30 jährige studenten auf sich hat.
hat da vielleicht jemand erfahrungen ( es steht dort, dass man einspruch erheben kann und u.u. auch nach vollendung des 30.lebensjahres weiter den günstigen studentenbeitrag zahlen kann)?

bin, wie so oft, mal wieder etwas ratlos...😕

wünsche allen ein verschneites we
 
Ja, dazu würde ich auch gerne Infos zu haben, da ich bald 30 werde und mir dann ne so-günstig-wie-möglich-Krankenversicherung zulegen muss.

Der Rumtreiber
 
Dr Franke Ghostwriter
Nur in Ausnahmen...

Da mich dieses Thema betrifft, habe ich mal mit meiner Krankenkasse telefoniert.

Also: So wie ich es verstanden habe:

Regulär fliegst Du aus der studentischen Pflichtversicherung raus mit dem Ende des Semesters in dem Du 30 Jahre alt wirst.

Wenn Du mit jemand gesetzlich versicherten verheiratet bist-> kein Problem, da Familienversicherung eintritt.

Wenn Du arbeitest und selber gesetzlich versichert bist-> kein Problem.

Wenn Du unverheiratet bist-> unwesentliches Problem, da der Beitrag Nicht so wahnsinnig hoch ist.(musst mal mit der KK sprechen)

Wenn Du mit jemand privat versicherten verheiratet bist-> großes Problem, da Dein Beitrag dann am Familieneinkommen berechnet wird. TEUER!

Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Du das 14.Fachsemester noch nicht vollendet hast UND es zwingende Gründe gibt warum Du mit dreißig das 14. Fachsemester noch nicht vollendet haben kannst. Mir hat man gesagt, dass das aber nur greift, wenn Du eine Ausbildung gemacht hast, die für das Studium Voraussetzung war und es sich darum verzögert.

Im Zweifel hilft nur eins: Selbst versicherungspflichtig arbeiten. Momentan ab 401 Euro, aber es ist wohl wahrscheinlich, dass sich diese Grenze verschieben wird-> und wohl eher nach oben...
 
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