Verständnisfrage "Verwirkung"

Dr Franke Ghostwriter
Verständnisfrage: "Verwirkung"

Hallo zusammen!

Kann mir jemand erklären, was "Verwirkung" bedeutet?

Im Zusammenhang: "Die Verwirkung einer Vertragsstrafe setzt neben dem Vertragsstrafeversprechen voraus, dass der Schuldner mit der Leistung in Verzug geraten ist." (Kurs 0009, KE 4, Seite 57 Mitte)

Ich dachte immer, "verwirken" bedeutet so viel wie "geht verloren", aber die Vertragsstrafe wird doch gerade dann aktiviert, wenn der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug geraten ist... oder? 😕

Kann mir jemand helfen?
 
grainne,

bin beim lesen der KE über das gleiche Problem gestolpert, habe es aber noch nicht lösen können. Laut Studienbrief bedeutet Verwirken m.E. soviel wie "wirksam werden" oder "in Kraft treten".

In Prof. Klunzingers "Einführung in das Bürgerliche Recht" (S. 43) wird Verwirkung aber als das definiert, was ich intuitiv auch darunter verstehe. Hier heißt es: "die Ausübung eines subjektiven Rechts ist unzulässig, wenn Verwirkung eingetreten ist." Im Internet habe ich bisher auch nur diese Def. gefunden.

Werde die Frage mal bei Gelegenheit in der Newsgroup an den Lehrstuhl stellen.


Grüße, Florian
 
Verwirkung:

strafrechtl.: Das sich Zuziehen eines Übels durch eigene Handlung (§ 59 StGB......Geldstrafe verwirken...)

verfrechtl.: durch das BVerfGer ausgesprochener Verlust von Grundrechten (z.B. bzgl. Art. 18)

zivilrechtl.: 1.Fälligwerden des Anspruchs auf eine Vertragsstrafe
2. Einwendung gegen einen noch nicht verjährten Anspruch aus § 242 (Sonderfall)

Quelle: Brockhaus, Gabler Wirtschaft...
 
dankescho gerry!

Zwar sträubt sich mein Sprachgefühl immer noch gegen die Definition von "Verwirkung", aber dann muss ich das halt einfach auswendiglernen und versuchen, zu vergessen, dass ich mit diesem Wort eher "Verlust" o. ä. in Zusammenhang bringe... :ka:

Trotzdem: vielen Dank für die Hilfe!!!
 
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