ich habe hier ein kleines Problem mit den Aktivierungswahlrechten und Aktivierungsverbote.... Bewertungswahlrechte ...
Ich lese da jede menge drüber, aber irgendwie fällt der Groschen nicht...
Aktivierungswahlrechte betreffen
derivative Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 255 Abs. 4 HGB), das Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 3 HGB), die Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen nur bei Kapitalgesellschaften als Bilanzierungshilfe (§ 269 HGB) und die Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern als Bilanzierungshilfe (§ 274 Abs. 2 HGB) dürfen aktiviert werden.
So was heisst das jetzt genau? Kann ich jetzt die Firmenwerte nicht aktivieren oder geht es da um die Abschreibung?? Irgendwie verstehe ich das nicht, in der Bilanz sind die Dinge doch mit aufgeführt...
Aktivierungsverbot
(Bilanzierung). Der originäre (selbst geschaffene) Geschäfts- oder Firmenwert sowie anderes nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen (§ 248 Abs. 2 HGB), Gründungs wie auch Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen (§ 248 Abs. 1 HGB) und fiktive Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert werden.
Und was heißt jetzt dürfen nicht aktiviert werden??
Da steh ich voll auf dem Schlauch, deswegen verstehe ich den ganzen Scheiß auch nicht... :-(
Vielleicht weiß jemand weiter oder eine gute Lektüre dazu...
Ich lese da jede menge drüber, aber irgendwie fällt der Groschen nicht...
Aktivierungswahlrechte betreffen
derivative Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 255 Abs. 4 HGB), das Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 3 HGB), die Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen nur bei Kapitalgesellschaften als Bilanzierungshilfe (§ 269 HGB) und die Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern als Bilanzierungshilfe (§ 274 Abs. 2 HGB) dürfen aktiviert werden.
So was heisst das jetzt genau? Kann ich jetzt die Firmenwerte nicht aktivieren oder geht es da um die Abschreibung?? Irgendwie verstehe ich das nicht, in der Bilanz sind die Dinge doch mit aufgeführt...
Aktivierungsverbot
(Bilanzierung). Der originäre (selbst geschaffene) Geschäfts- oder Firmenwert sowie anderes nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen (§ 248 Abs. 2 HGB), Gründungs wie auch Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen (§ 248 Abs. 1 HGB) und fiktive Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert werden.
Und was heißt jetzt dürfen nicht aktiviert werden??
Da steh ich voll auf dem Schlauch, deswegen verstehe ich den ganzen Scheiß auch nicht... :-(
Vielleicht weiß jemand weiter oder eine gute Lektüre dazu...