Verständnisproblem

Dr Franke Ghostwriter
ich habe hier ein kleines Problem mit den Aktivierungswahlrechten und Aktivierungsverbote.... Bewertungswahlrechte ...

Ich lese da jede menge drüber, aber irgendwie fällt der Groschen nicht...

Aktivierungswahlrechte betreffen
derivative Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 255 Abs. 4 HGB), das Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 3 HGB), die Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen nur bei Kapitalgesellschaften als Bilanzierungshilfe (§ 269 HGB) und die Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern als Bilanzierungshilfe (§ 274 Abs. 2 HGB) dürfen aktiviert werden.

So was heisst das jetzt genau? Kann ich jetzt die Firmenwerte nicht aktivieren oder geht es da um die Abschreibung?? Irgendwie verstehe ich das nicht, in der Bilanz sind die Dinge doch mit aufgeführt...



Aktivierungsverbot

(Bilanzierung). Der originäre (selbst geschaffene) Geschäfts- oder Firmenwert sowie anderes nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen (§ 248 Abs. 2 HGB), Gründungs wie auch Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen (§ 248 Abs. 1 HGB) und fiktive Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert werden.

Und was heißt jetzt dürfen nicht aktiviert werden??

Da steh ich voll auf dem Schlauch, deswegen verstehe ich den ganzen Scheiß auch nicht... :-(

Vielleicht weiß jemand weiter oder eine gute Lektüre dazu...
 
Also ganz einfach ausgedrückt heißt das Aktivierungswahlrecht: du kannst das ansetzen, musst aber nicht. Wenn du einen hohen Bilanzwert haben willst, wirst du natürlich so viel wie möglich und so hoch wie möglich ansetzen wollen und umgekehrt.
Aktivierungsverbot: du darfst das nicht ansetzen. Hast du für einen Firmenwert z.B. nix bezahlt, dann darfst du das auch nicht ansetzen. Auch wenn du der Meinung bist, der wär ja vielleicht so 100 Mio. wert
 
Ja erstmal danke für deine Hilfe!!!!

Also d.h. das ich diesen Posten nicht in der Bilanz aufführe? Dann habe ich aber stille Reserven?? Beim Verkauf habe ich ja dann einen Gewinn erzielt.

und zum 1. Punkt, d.h. ich bilanziere den Posten, aber ich kann den Wert aussuchen, wenn möglich natürlich nur ...

geht das schon in die richtige Richtung???? 😱
 
ich habe das was gefunden, was ich jetzt besser verstehe!!!!!
LEute, stimmt ihr damit überein???

Aktivieren heißt, in die Bilanz aufnehmen, d.h. die GuV entlasten!
Also will man einen hohen JÜ (Ertrag-Aufwand) ausweisen, müssen die Aufwendungen runter -> soviel wie möglich in die Bilanz "stecken".
 
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