Vertrag zugunsten Dritter

Dr Franke Ghostwriter
würdet Ihr folgenden Fall als einen Vertrag zugunsten eines dritten ansehen?

K möchte im Möbelhaus M einen neuen Kleiderschrank kaufen. M hat das gewünschte Modell gerade nicht vorrätig und bestellt einen solchen Schrank direkt beim Hersteller H. M und H kommen überein, dass H den Schrank direkt an K liefern soll.

Ich bin mir da nicht wirklich im klaren.

Würde mich über eure Meinung freuen. 🙂

LG

Herby
 
Hey Herby,

hierbei handelt es sich NICHT um einen Vertrag zugunsten Dritter. Es ist nicht gewollt, dass K den Schrank direkt vom Hersteller fordern kann.
Verträge zugunsten Dritter sind typischerweise Lebensversicherungen und Garantieverträge zwischen Händler und Hersteller zugunsten des Endabnehmers.
 
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