Hätte da noch eine kleine Frage zum Verwaltungsakt.
In der Klausur vom 15.03.2010, Frage 21: Was gilt für die Rechtmäßigkeitsprüfung einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme?
Die Antwort: Ein Verwaltungsakt bedarf stets einer gesetzlichen Grundlage ist falsch.
In der KE 4, Seite 91 steht: "Die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes setzt voraus, dass er auf eine wirksame gesetzliche Grundlage gestützt ist...".
Warum ist die Antwort dann falsch? 😕
LG, Pink_Lady
In der Klausur vom 15.03.2010, Frage 21: Was gilt für die Rechtmäßigkeitsprüfung einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme?
Die Antwort: Ein Verwaltungsakt bedarf stets einer gesetzlichen Grundlage ist falsch.
In der KE 4, Seite 91 steht: "Die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes setzt voraus, dass er auf eine wirksame gesetzliche Grundlage gestützt ist...".
Warum ist die Antwort dann falsch? 😕
LG, Pink_Lady