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Verwaltungsakt

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Hätte da noch eine kleine Frage zum Verwaltungsakt.
In der Klausur vom 15.03.2010, Frage 21: Was gilt für die Rechtmäßigkeitsprüfung einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme?
Die Antwort: Ein Verwaltungsakt bedarf stets einer gesetzlichen Grundlage ist falsch.

In der KE 4, Seite 91 steht: "Die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes setzt voraus, dass er auf eine wirksame gesetzliche Grundlage gestützt ist...".

Warum ist die Antwort dann falsch? 😕

LG, Pink_Lady
 
Weil Du Dich in KE 4, S.91 bereits innerhalb eines Prüfverfahrens befindest, für das vorher (S.89, a. gesetzliche Grundlage) festgestellt wurde, dass für den betreffenden Verwaltungsakt eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist.

Die Klausurfrage war dagegen allgemein gehalten, daher ist die Antwort falsch (weil Verwaltungsakte nicht notwendig einer gesetzlichen Grundlage bedürfen).
 
Aaaaaaah!
Ok!
Also braucht man zB für Eingriffe in die Grundrechte generell schon eine gesetzliche Grundlage, aber die müsste eben VOR der Rechtmäßigkeitsprüfung erläutert werden? Und ganz allgemein braucht sonst nicht jeder Verwaltungsakt auch eine gesetzliche Grundlage, man muss also erörtern, ob eine erforderlich ist, oder nicht?

Danke schon mal!
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja, das ist richtig.
Die Frage nach der Ermächtigungsgrundlage des betrachteten Verwaltungsakts (Gesetz? materielles Recht/Rechtsverordnung?) wird als "Vorüberlegung" immer der Rechtmäßgkeitsprüfung vorangestellt.

Der Vorüberlegung wird häufig auch gar kein eigenständiger Prüfpunkt zugeordnet, weil man den zweistufigen Aufbau der Rechtsmäßigkeitsprüfung (formelle R. - materielle R.) einhalten will. Das Skript weicht von dieser Dogmatik ab, weist aber auch darauf hin, dass es abweicht (S.89).
 
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