Vollzeit/Teilzeit?

C

CGN

Dr Franke Ghostwriter
Ich spiele mit dem Gedanken, mich für BWL einzuschreiben.

Da man sich ja quasi sein Studium selbst einteilen kann bzw. muss, ist meine Frage, inwieweit es beim Teilzeit-Studium Beschräkungen gibt. Darf ich z.B. in einem bestimmten Zeitraum nur bis zu einer gewissen Grenze Klausuren ablegen?

Es wird zwar immer angegeben, dass ein Teilzeit-Studium doppelt so lange dauert, aber woran genau wird es festgemacht? (Außer an den empfohlenen Studienverlaufsplänen (oder sind die gar bindend?))

Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
 
CGN,

der einzige Vorteil des Vollzeitstudenten besteht meines Wissens darin, dass du als Vollzeitstudent ein Anrecht auf BAFÖG haben kannst.

Als Teilzeitstudent kannst Du das Studium in 2 Semestern zu Ende bringen wenn Du magst .... da gibt es keine Beschränkungen ...... Es gibt keine Grenze innerhalb derer Du Klausuren ablegen kannst ..... kannst Dich jetzt einschreiben und 10 Jahre später die Klausuren schreiben ....... Soweit ich weiß gelten die Teilzeit - Semester im Studiengebührengesetz nur 1/2, d.h. nach 10 Teilzeitsemestern hat man nach dem Studiengebührengesetz NRW erst 5 Semester studiert ...... genaues weiß ich aber nicht, ich denke dass es noch mehr Leute hier im Forum gibt die Dir da weiterhelfen können ... 🙂

Viele Grüße,
 
Danke erstmal!

Klingt soweit gut. Genau in den Studiengebühren läge bei mir der Knackpunkt. BaFög würde ich nicht bekommen (studiere derzeit und bekomme keins).

Ich möchte schon vom Umfang her Vollzeit studieren, nur nicht unbedingt 650 Euro dafür im Semester ausgeben, sondern lieber die Hälfte. Daher die Frage, ob man als Teilzeitstudent Beschränkungen hat, oder das Studium so auch "Vollzeit" durchziehen kann.
 
CGN,

wenn Du gleichzeitig an der Ersthochschule und an der Fernuniversität zusätzlich studieren möchtest, dann musst du dich an der Ersthochschule normal einschreiben und zusätzlich bei der Fernuni dich als "Studiengangszweithörer" oder so ähnlich einschreiben .... Du kannst dich nicht als Voll- oder Teilzeithörer an der Fernuni einschreiben, wenn du an einer anderen Uni normal als Student eingeschrieben bist.

Wenn Du Studiengebühren zahlen musst, dann musst Du die voll bezahlen. D.h. wenn Du über der 1,5 fachen Regelstudienzeit bist und die Studiengebühren für Dich greifen, dann zahlst Du auch als Teilzeithörer 650 Euro pro Semester ... 🙁

Viele Grüße,
 
Hat das denn auswirkungen auf die Zahlung des Kindergeldes wenn ich mich als TZ-Studentin einschreibe? Ich bin ja erst 23 und bekomme daher noch brav Kindergeld vom Staat... und darauf möchte ich nicht verzichten...
Ansonsten hat TZ-Studieren ja echt Vorteile...

Kann da jemand Auskunft geben?

Liebe Grüße
Stephi
 
Sebastian schrieb:
Wenn Du Studiengebühren zahlen musst, dann musst Du die voll bezahlen. D.h. wenn Du über der 1,5 fachen Regelstudienzeit bist und die Studiengebühren für Dich greifen, dann zahlst Du auch als Teilzeithörer 650 Euro pro Semester ... 🙁
Das ist m.E. nicht ganz korrekt. Ich studiere den BoL als Teilzeitstudent (zur Zeit 2 von 3 Modulen) und zahle 325 € pro Semester und nicht 650 €!

SaM

P.S. siehe auch: https://www.wissenschaft.nrw.de/Ministerium/Wissenschafts_Forschungspolitik/Fragen_Antworten_STFKG/Kapitel6/index.html#II
 
Wie läuft das denn als Studiengangszweithörer überhaupt ab? Man ist da nur "Angehöriger" und nicht "Mitglied" der Feruni. Welche Auswirkungen bringt das auf das Studium mit sich? Kann ich da trotzdem ganz normal die Klausuren etc. ablegen?

Studiengangszweithörer ist als Teilzeit ausgeschrieben, also habe ich noch die Hoffnung, dass man da nur 325 Euro zahlen muss.
 
Um noch die letzten Klarheiten zu beseitigen, hier mein Verständnis der
Sache: Soweit ich weiss, zahlen Vollzeitstudenten und Studiengangs-
zweithörer 650 €, während Teilzeitstudenten 325 € zahlen. Somit hätte
man nur als Teilzeitstudent ohne Einschreibung an einer anderen Uni
den halben Satz.

Gruß
Ralf
 
Kindergeld ist davon sicherlich nicht berührt, denn das steht einem als Student zu, und da ist es ja egal, ob man an der Fernuni studiert oder an einer Präsenzuni.

Habe mich bzgl. Studiengangszweithörer nun nochmal schlau gemacht. Glauben ist nicht wissen 😉, nach der Devise muss man immer gehen, denn als Studiengangszweithörer braucht man tatsächlich KEINE Studiengebühren zahlen. Das habe ich nach nochmaligem genauen Studieren des Basisinformationenheftes gelesen und mir gerade auch noch einmal vom netten Herrn des Studierendensekretäriats bestätigen lassen. Da man schon ein aktuelles Studienkonto hat und auch dementsprechend Gebühren zahlt, braucht es keiner zusätzlichen Studiengebühren.

Das freut mich besonders, da ich mich schon die nächste Zeit am Hungertuch nagen sah, um diese 650 Euro pro Semester + Kursgebühren + Miete + Essen + 1. Studium bezahlen zu können. Aber da bleibt nun zum Glück noch ein wenig Luft.
 
Kindergeld gibt es bis 26, sofern das Kind kein eigenes Einkommen hat bzw. einen gewissen Betrag unterschreitet und nicht arbeitslos gemeldet ist, wie das bei Schülern und (Vollzeit-)Studenten nunmal der Fall ist. Wenn jemand in einem festen Arbeitsverhältnis steht, dann gibt es auch kein Kindergeld, egal was man noch nebenbei macht (z.B. Teilzeit studieren).
 
Ich bin 22 und habe den Antrag gestellt. Bin in keinem Arbeitsverhältnis, da ich eine 7 Monate alte Tochter habe und mir dafür die zeit fehlt. werde da jetzt erstmal anrufen.
 
Kindergeld läuft aber über deine Eltern. Also müssten die den Antrag stellen, weil sie das Geld für dich bekämen. Das Geld würde dann dir zustehen. Kindergeld für deine Tochter müsstest du ja schon bekommen.
 
Ich will ja nix sagen - aber ich kenn das so, daß man Kindergeld nicht neu beantragen kann - wenn man es einmal nicht mehr bekommen hat, dann bekommt man es auch nicht wieder...

Also muß es wohl ganz zu Anfang mal beantragt werden - und ich weiß, daß wir während der Ausbildung jedes Jahr wieder belegen mußten, daß uns das noch zusteht. Hätten wir aber einmal den Freibetrag überschritten und wären danach wieder drunter gefallen hätten wir nicht wieder neu Kindergeld beantragen können...

LG
Daria :winke:
 
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