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ich hatte ähnliche Fragen und erhielt folgende Auskunft:

ein Antrag ohne eingeschrieben zu sein ist kein Problem. Die Immatrikulationsbescheinigung reicht man nach.

Kindergeld für das eigene Kind: zählt nicht als Einkommen, wird daher nicht angegeben
Kindesunterhalt: Formblatt 1, Zeile 85

und Anlage 2 zu Formblatt 1 (Kinderbetreuungszuschlag) nicht vergessen!

LG, kirschie
 
Du kannst formlos einen Antrag auf Vorabbescheid nach § 46 Abs. 5 BAföG stellen. Ob das jetzt zeitlich nicht schon bissel knapp wird, d.h. du rechtzeitig erfährst, ob Anspruch besteht oder nicht, kann ich dir jetzt so nicht sagen. Den Antrag auf Vorabentscheidung stellt man nämlich meist, bevor man den Antrag auf BAföG überhaupt stellen kann. Aber versuchs einfach mal. Viel Erfolg
 
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