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von Teilzeit (Hartz 4) zu Vollzeit (Bafög) wechseln
Du kannst formlos einen Antrag auf Vorabbescheid nach § 46 Abs. 5 BAföG stellen. Ob das jetzt zeitlich nicht schon bissel knapp wird, d.h. du rechtzeitig erfährst, ob Anspruch besteht oder nicht, kann ich dir jetzt so nicht sagen. Den Antrag auf Vorabentscheidung stellt man nämlich meist, bevor man den Antrag auf BAföG überhaupt stellen kann. Aber versuchs einfach mal. Viel Erfolg
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."