Bei der Wiederholung der Übungen in den KE habe ich gerade ein Problem:
Bei der Aufgabe 20 in KE 1, wird die Vorsorgepauschale der Ehegatten bestimmt.
Nach §10c Abs. 2 setzt diese sich aus dem Betrag der bezogen auf den Arbeitslohn 50% des Beitrages in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht und 11%des Arbeitslohnes (max. 1500 bei Doppelveranl. 3000 ) zusammen.
In der ML tauchen dann 19,5% auf.
Die ermittlung der 11''% ist klar, aber der erste Satz erschliesst sich mir nicht. Nach ewigen rumsuchen in den Gesetzen finde ich nirgends die 19,5%
Kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen???
Viele Grüße,
Nicole
Bei der Aufgabe 20 in KE 1, wird die Vorsorgepauschale der Ehegatten bestimmt.
Nach §10c Abs. 2 setzt diese sich aus dem Betrag der bezogen auf den Arbeitslohn 50% des Beitrages in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht und 11%des Arbeitslohnes (max. 1500 bei Doppelveranl. 3000 ) zusammen.
In der ML tauchen dann 19,5% auf.
Die ermittlung der 11''% ist klar, aber der erste Satz erschliesst sich mir nicht. Nach ewigen rumsuchen in den Gesetzen finde ich nirgends die 19,5%
Kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen???
Viele Grüße,
Nicole