Die Bachelorarbeit umfaßt "nur" den schriftlichen Teil. Eine Verteidigung (Vortrag) oder desgleichen ist aber nicht vorgesehen.
Es kann aber sein, daß einige der Lehrstühle WÄHREND des Bearbeitens des Themas der Bachelorarbeit einen "Zwischenbericht" einfordern. Das heißt nicht, daß man extra etwas schreiben muß. Es bedeutet schlichtweg, daß man sich melden muß, um zu sagen, wie weit man ist, daß man eventuell eine fertige Gliederung einschicken (E-Mail) muß oder daß man eventuell sein Thema kurz vor Ort vorstellen muß. Letzteres kommt aber sehr selten vor.
All das Genannte ist nicht prüfungsrelevant, wird also nicht benote, sondern dient nur der Sicherung des Fortschrittes der Arbeit.
Gruß.