Wahlmodule

Dr Franke Ghostwriter
folgende Frage: ich entscheide mich für ein Wahlmodul, bestehe die Klausur zwei mal nicht ...kann ich dann das Modul wechseln und habe dann beim neuen Modul wieder drei Versuche?
 
nein, das ist klar nach § 13 Nr. 5 der Prüfungsordnung ausgeschlossen. Aber möglicherwiese trifft auf dich beim nicht bestehen des 3. Versuchs § 14 Nr. 2 als Ausgleichsregel zu.
 
Ich habe noch keinen Versuch im Wahlmodulbereich gestartet. Wollte das einfach mal wissen. Interessant ist aber, dass man das Modul nicht mehr wechseln kann, wenn man einmal eine Klausur geschrieben hat.
 
Sagt mal, ist Dienstleistungskonzeption jetzt auch ein wirtschaftswissenschaftliches Wahlmodul im LL.B? Ist hier zumindest in den Wahlfächern zu finden, in Curriculum auf der FU-Homepage allerdings (noch) nicht.
 
hab auch mal ne Frage zu den Wahlmodulen: da steht, dass es eine Kombi zwischen rechtswi und wiwi Modulen sein muss.Ansonsten gibt es aber keine Vorgaben? Also ich kann 2 rewi und 1 wiwi Modul belegen?
 
dazu habe ich auch eine frage.

nehmen wir an, ich melde mich zu einer klausur im wiwi wahlmodul an, aus zeitgründen melde ich mich aber wieder ab, habe also noch kein einzigen versuch unternommen die klausur zu schreiben, entscheide mich nun für ein anderes wahlmodul, kann ich das dann in diesem fall wechseln?!
oder ist schon die klausuranmeldung, unabhängig davon ob man die klausur nun geschrieben hat oder nicht, verbindlich?

vielen dank schon mal für die antwort.
 
Mit der Teilnahme an der Klausur ist die Wahl des Moduls verbindlich. Also auch bei verspäteter Abmeldung (1 Tag). Frage mich gerade, ob das auch bei einem Attest gilt.
By the way, hoffentlich habe ich morgen zur Klausur nicht richtig Fieber. Heute gehts noch.
 
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