Wahlmodule

Dr Franke Ghostwriter
zu den Wahlmodulen. Muss ich alle drei Wahlmodule aus dem Katalog im Anhang der Prüfungsordnung wählen oder müssen nur zwei aus diesem Bereich stammen? § 11 Abs. 2 sagt: "Im Wahlbereich sind mindestens zwei Module aus dem Katalog (siehe Anlage) zu wählen. Was gilt denn für das dritte Wahlmodul? Darf das auch ein nicht gelistetes WiWi-Wahlmodul sein?

Danke für die Hilfe!
 
3 Wahlmodule aus der Rewi- bzw. Wiwi-Wahlmodulliste, davon mindestens eins aus jedem Bereich. Alternativ die Anerkennung eines Wahlmoduls im Ausland oder diese Studienreise. Das "mindestens" bezieht sich auf die Ausnahme im nächsten Satz, so verstehe ich das. Wenn Du also nicht die im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistung hast, müssen es 3 aus der Anlage sein.
 
bin jetzt ein wenig verwirrt, bezüglich den Wahlpflichtmodulen beim BOL. Man muss ja 3 Wahlpflichtmodule belegen. Habe Unternehmensrecht II (Wettbewerbsrecht) , Theorie der Marktwirtschaft und Grundzüge der Wirtschaftsinformatik belegt und auch diese 3 Wahlmodule bestanden.
Jetzt meine Frage: zählen diese Wahlmodule schon für den BOL. Man muss ja 1 Modul mindestens aus Recht belegen, die anderen 2 sind ja aus der Wirtschaft?
Bitte helft mir weiter, bin irgendwie total neben der Spur????

Danke euch!!!
 
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