Warenverkauf -Garantie
Es geht um Warenverkauf/Privatverkauf:
"Da ich Privatverkäufer bin, muss ich leider eine Rücknahme ausschließen. Ich garantiere jedoch für die Korrektheit der hier gemachten Angaben."
Meine Fragen:
Sind Gewährleistungsrechte gegeben (§434 Sachmangel) oder ist die "Nichtrücknahme" aufgrund der Vertragsfreiheit (§311) erlaubt, und wieweit ist dies aufgrund eines gesetzliches Verbot (§ 134 § 138 Wucherer und gute Sitten) nichtig. Weiters wenn, wie hier eine Garantiehaftung (§443) abgegeben wird, inwiefern kann man dann doch auf §437 Rechte des Käufers bei Mängeln sich berufen.
Ich vermutete dass diese 2 Sätze verzwickter sind, als beim ersten Mal lesen erscheinen.
Danke, PETRA.
PS: ist übrigens aus dem Internet!
Es geht um Warenverkauf/Privatverkauf:
"Da ich Privatverkäufer bin, muss ich leider eine Rücknahme ausschließen. Ich garantiere jedoch für die Korrektheit der hier gemachten Angaben."
Meine Fragen:
Sind Gewährleistungsrechte gegeben (§434 Sachmangel) oder ist die "Nichtrücknahme" aufgrund der Vertragsfreiheit (§311) erlaubt, und wieweit ist dies aufgrund eines gesetzliches Verbot (§ 134 § 138 Wucherer und gute Sitten) nichtig. Weiters wenn, wie hier eine Garantiehaftung (§443) abgegeben wird, inwiefern kann man dann doch auf §437 Rechte des Käufers bei Mängeln sich berufen.
Ich vermutete dass diese 2 Sätze verzwickter sind, als beim ersten Mal lesen erscheinen.
Danke, PETRA.
PS: ist übrigens aus dem Internet!