Was kann ich alles absetzen?

A

Aniere

Dr Franke Ghostwriter
Ich will mich in den kommenden Tagen an meine Steuererklärung für 2011 machen. Da ich erst im Oktober mit dem Studium begonnen habe, frage ich mich, was ich in der Erklärung alles absetzen kann.

Meine bisherigen Überlegungen sind:

- Gebühren für die Uni
- 50% der Telefon- bzw. Internetgrundgebühr
- Bücher
- Schreib- / Büromaterial
- ggf. Fahrkosten zum Studienzentrum

Mein Arbeitsplatz befindet sich in einer Ecke des Wohnzimmers. Somit ist der nicht absetzbar, oder?

Habt ihr noch Ideen bzw. Vorschläge, was ich alles in der Steuererklärung absetzen kann?

Viele Grüße
Aniere
 
Fahrtkosten zur Bibliothek, wegen Klausuren, zu Studiengemeinschaften sind auch absetzbar, ebenso Computerzeugs (Computer, Drucker, Boxen...) (ggf. über 3 Jahre abschreiben, wenn einzelnes über 410 € netto gekostet hat- Stichwort GWG).
 
Das mit dem Wohn-Arbeitszimmer ist ja toll. Wie schreib ich den Computer denn in der Steuererklärung ab? Setz ich einfach nur 410 Euro in einem und den Rest bzw. wieder 410 Euro im nächsten Jahr an?
 
Nein. Du hast ja einen Gesamtbetrag von einem PC. Dann entscheidest du, ob du den PC allein für Studium/für die Arbeit nutzt oder ob da auch ein Privatanteil ist. Nutzt du ihn bspw. durchschnittlich zu 50 % für studium/Arbeit, kannst du nur 50 % der Kosten ansetzen. Mal angenommen der PC kostet 1000 € netto und du nutzt ihn zu 50 % fürs Studium. Dann kannst du 500 € absetzen , aber über 3 Jahre verteilt, da > 410 € netto. Also dividierst du 500 € / 36 Monate = 13,88 € / Monat * Anzahl der Monate die das Jahr noch seit dem Kauf hat (bspw. PC im Mrz gekauft dann 10 Monate)= Absetzbarer Betrag im Kalenderjahr.Im 2. Kalenderjahr setzt du volle 12 Monate an, im 3. Kalenderjahr die restlichen Monate die dir zu 36 Monate noch fehlen.

Geht der PC in den 3 Jahren kaputt, kannst du theoretisch eine sofortabschreibung (über die restliche Höhe) machen, da ja keine Nutzung mehr ist, aber Achtung hier fordert das Finanzamt eventl. einen Nachweis. Bei Kauf eines neuen PCs kannst du da dann auch die Kosten absetzen.
 
Achso und als Privatperson kannst du natürlich den Bruttobetrag ansetzen (also inkl. Umsatzsteuer). Mir war in dem Bsp. nur wichtig, dass der PC über 410 € netto ist, weil das die Grenze zwischen Sofortabschreibung (GWG) und lineare Abschreibung ist. Achso und noch wichtig bei PC: Die berufliche/studiumsbedingte Nutzung muss mind. 50 % betragen.
 
Danke für den Tip! Ich werd mal schauen, wie ich das umgesetzt bekommen. Die Erklärung wird ja dann doch etwas umfangreicher als sonst...
Ist es denn sinnvoll, der Begründungen für Laptop, Arbeitsplatz usw. gleich mit anzugeben? Oder sollte ich lieber erst einmal den Bescheid abwarten?
 
Bei mir war das nie ein Problem, durch den Studienbescheid (Rechnung der Fernuni) wußten die ja das man ein Fernstudium macht. Klar das man da auch nen Computer braucht. Hab nie ne Nachfrage erhalten wegen PC. Wegen Arbeitszimmer hatten die mal Ärger gemacht, aber ich konnte am Ende doch die 1250 € ansetzen, weil mein Arbeitgeber mir nicht erlaubt hat, den Arbeitsplatz fürs lernen zu nutzen.
 
Hat jemand Erfahrung in der Kombination mit Arbeitszimmer und regelmässigen Fahrten zur Unibib (Begründung wäre die Unruhe dank der Kind(er) zu Hause, Turnus im Semester 14-tägig, Klausurzeitraum wöchentlich). Fahrten konnte ich letztes Jahr problemlos ansetzen - ohne Frage nach einer Begründung.
 
Der Devise stimme ich bedingt zu - möchte allerdings eine Detailprüfung verhindern und die sehe ich kommen wenn ich es "übertreibe".
 
Also sich mal alle 14 Tage oder wöchentlich in eine Bibliothek zu setzen halte ich für normal. Man kann ja auch wöchentlich studiengemeinschaften haben oder zu Mentoriate gehen. Wenn du alles nahvollziehbar und gut belegen kannst, sollte es keine Probleme geben. Ein Steuerbeamter hat durchschnittlich max 1/2 Std. für ne normale Steuererklärung und ist froh wenn er die vom Tisch bekommt. Solange es plausibel ist und nicht sehr hohe summen sind, wird sowas auch eher durchgewunken.
 
Hat jemand Erfahrung in der Kombination mit Arbeitszimmer und regelmässigen Fahrten zur Unibib (Begründung wäre die Unruhe dank der Kind(er) zu Hause, Turnus im Semester 14-tägig, Klausurzeitraum wöchentlich). Fahrten konnte ich letztes Jahr problemlos ansetzen - ohne Frage nach einer Begründung.

D.h. du hast einfach zusammengezählt und angegeben, dass du x-mal gefahren bist? Das ist gut zu wissen, denn ich mache das genauso wie du, allerdings einmal wöchentlich. Ich werds also auch mal probieren
 
Genau - x Fahrten zu y-Kilometer (hin und zurück gerechnet) und die 0,3 Euro genutzt. Ich pack alles in Excelaufstellungen und in der Steuererklärung steht dann nur die Summe "Studium" - die Ausdrucke der Exceldateien bekommt der Finanzbeamte allerdings ohne Aufforderung gleich ordentlich sortiert pro Anlage mitgeliefert. (obwohl per Elster online übermittelt) Unsere Steuererklärung entspricht vom Papier-Umfang immer fast einem schmalen Ordner... Begründung würde ich ihm allerdings nur liefern, wenn er nachfragt...
 
Wie ist es eigentlich, wenn ich z.B. ein Notebook kaufe und es im 14-Tägigen Rückgaberecht wieder zurückgebe?.
Das Finanzamt kriegt doch nicht mit, dass ich das Teil zurückgegeben habe, wenn ich die Rechnung einreiche, oder?
 
Wie ist es eigentlich, wenn ich z.B. ein Notebook kaufe und es im 14-Tägigen Rückgaberecht wieder zurückgebe?.
Das Finanzamt kriegt doch nicht mit, dass ich das Teil zurückgegeben habe, wenn ich die Rechnung einreiche, oder?
Zugriff auf die Bankkonten kann das Finanzamt schon haben. Und bei Barzahlung gilt wie bei der aktuellen Wulff - Debatte ("ich habe die Rechnung anschließend bar beglichen"), dass man da nichts nachweisen kann. Da die andere Firma auch eine Buchhaltung hat, ist es auch Jahre später - bei ausreichendem Interesse der Finanzbeamten - nachvollziehbar wenn Du falsche Angaben machst. Ich kann Dir da nur sehr davon abraten
 
Vielen Dank für die Info, David.

Wie sieht es aus, wenn ich ein gebrauchtes Notebook kaufe?
Kann ich das, z.B. über ein ausgedruckten Beleg von ebay steuerlich geltend machen?
 
Wenn Du das Notebook bei eBay von einem gewerblichen Verkäufer erwirbst, erhälst Du auch eine Rechnung, die Du beim Finanzamt einreichen kannst.
 
Meiner Ansicht nach kann man bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause auch sogen. Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Dafür gibt es Pauschalen, diese betragen (Stand 2013):
  • 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden (also beispielsweise mehrtägiger Seminar),
  • 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden
  • 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden
und ab 2014:
  • 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
  • 12 € bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden
Es gilt die Abwesenheit von der Wohnung, d. h. die Fahrzeiten zählen auch mit (sozusagen wenn man die Wohnung verlässt und wieder zurück kommt). Ich denke beim Besuch eines Mentoriats kommen die 8 Stunden (mit An- und Abfahrtszeit) schnell zusammen, bei mir war es zumindest so. Mit diesen Pauschalen sollen die zusätzlichen Kosten, die entstehen, da man sich außerhalb der eigenen Wohnung aufhält und sich teurer verpflegen muss, abgefangen werden.
 
Richtig. Verpflegungsmehraufwand kannst du auch geltend machen. Die 8 Stunden inklusiv Fahrzeit können auch bei Klausuren überschritten werden, wenn du etwas weiter vom Klausurort entfernt wohnst.
 
Wenn ich dieses Jahr z.B. ein Zugticket für eine Veranstaltung im Januar buche - gehört das dann in die Steuererklärung 2013 oder 2014?
 
Ohne (Einzelverbindungs-)Nachweis 20 %, sonst in entsprechender Höhe.

Aktuell bei mir:
Internet zu 20 %
Handy zu 96 %

Vorher ging alles jahrelang zu rund 75 % durch. Hängt also auch vom Sachbearbeiter ab.
 
Gibt es da grundsätzliche Regelungen oder kann das jeder selbst entscheiden? Ich kann ja nicht belegen zu wie viel Prozent ich das Internet für das Studium nutze.
 
Ohne (Einzelverbindungs-)Nachweis 20 %, sonst in entsprechender Höhe.
Du muss nur die Rechnung nachweisen....dann geht das mit den 20% für Handy und Internet klar
 

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