Wechsel / Scheck

Dr Franke Ghostwriter
wird bei Wechselbuchungen immer das Gegenkonto "Sonstige Forderungen" oder "Sonstige Verbindlichkeiten" genommen? Also bei den Diskontzahlungen und wenn ich einen Wechsel weitergebe?


Beim Scheck wird allerdings immer das Konto Verbindlichkeiten genommen. Also die 160, für den der Zahlen muss? Und für den Gläubiger dann die 120?

Stimmt das so?
 
das beim Schuldner das Konto 178 für eine Scheckverbindlichkeit genommen wird stimmt nicht immer. Es ist wichtig zu betrachten aus welchen Geschäft denn die Schuld des Scheckaussteller herrührt und wie der Zahlungsablauf stattfindet. Siehe Buch Buchführung Littkemann auf Seite 95. Dort wurde die Scheckzahlung unter Konto 160 zuerst eingebucht, solange bis der Scheck eingelöst wurde.
 
wie lautet denn nun der buchungssatz wenn man eine verbindlichkeit mit scheck bezahlt fuer beide seiten? 120/140 und 160/113???? komm da immer durcheinander, vor allem wo kommt da 178 rein? bitte um aufklaerung...
wenn ich shcon dabei bin, wie siehts mit rueckstellung fuer ein gerichtsprozess aus...250 oder 470?
und allerletzte frage: wir zahlen die versicherung per ueberweisung fuer 6 monate vorraus im ok., diese betraegt 100euro im monat..
bucht man da anteilig 470/113 300 und 98/113 oder 470/113 600 und davon dann 098/470????

alle drei fragen werden irgendwie immer unterschiedlich geloest

danke schonmal=)))
 
120/140 und z.B. 390 an 160 oder 178. Oh Mann, da ist noch ein ganz schönes Durcheinander...
Beim Gerichtsprozeß kommt es darauf an, woraus die Kosten ursprünglich resultieren. und beim letzen: Man bucht den kompletten Ausgang, da er ja deutlich VOR Jahresabschluß entsteht und dann anteilig die ARA am Jahresende.
LG Lisa
 
Dann habe ich direkt auch noch eine Frage: Wenn wir einen Kontoauszug haben und dort Scheckeinreichung steht. Wir bekommen das Geld. Ist es dann 113 an 120 oder 113 an 140??? Bin der Meinung in den alten Klausuren schon beides gesehen zu haben. Das verwirrt mich total
 
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