Welche Paragraphen markiert ihr?

Bianca,

Kommt auf Deine Kenntnisse an würde ich sagen.

Im BGB würd ich mir den Bereich Willenserklärung, Vertretung, AGB, Kaufvertrag, Schadensersatz markieren...den Rest kannst ja im Register nachschlagen...

Im HGB wirds dann mit Auswahl schon schwieriger...aber grundsätzlich würde ich immer die "Oberbegriffe" markieren...alles was danach kommt ist halt dann speziell dazu...

P.S.: Hat jemand meine Motivation gesehen? Die hat sich irgendwie versteckt...
 
Ich überlege, ob ich überhaupt markiere, weil ich die meisten Paragraphen zumindest ungefähr im Kopf habe und mein BGB mittlerweile auch schon an den Seiten, die ich oft aufgeschlagen habe, fast von alleine aufschlägt.
Und im Zweifel schlag ich schnell unter dem Stichwort im Sachverzeichnis nach.
Hab die Befürchtung, dass mich die Zettel sonst nur verwirren.
 
kurze Frage hierzu

damals als ich recht im abi hatte (bayern) durften wir nur diese klebezettel verwenden (ohne erkennbares system) und uns die nummern der § am rand notieren

was ist jetzt an der uni erlaubt?

versch farbige zettel reinkleben, zusätzlich noch mit leuchtstift markieren? nichts reinschreiben?

danke schon mal für die antworten

vg
 
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