Welcher Paragraph...HILFE
Hilf mir mal einer auf die Sprünge...
Ich sitze an einem Gutachten, und weiß, das man, wenn man nen Verbraucherdarlehensvertrag widerruft, das Geld in zwei Wochen zurückzahlen muß, da der Widerruf sonst unwirksam ist.
In der Lösungsskizze steht, das das in § 495 Abs. 2 steht....
Da steht aber nix von zwei Wochen frist...
In welchem Paragraphen finde ich diese Regelung???
Wer weiß es und kann mir auf die Sprünge helfen...?😕😕:confused
Hilf mir mal einer auf die Sprünge...
Ich sitze an einem Gutachten, und weiß, das man, wenn man nen Verbraucherdarlehensvertrag widerruft, das Geld in zwei Wochen zurückzahlen muß, da der Widerruf sonst unwirksam ist.
In der Lösungsskizze steht, das das in § 495 Abs. 2 steht....
Da steht aber nix von zwei Wochen frist...
In welchem Paragraphen finde ich diese Regelung???
Wer weiß es und kann mir auf die Sprünge helfen...?😕😕:confused