Welcher Rechtsstand?

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Silvia77

Dr Franke Ghostwriter
als ich die erste KE geöffnet habe, hatte ich gedacht, dass dort steht, welcher REchtsstand klausurrelevant ist. Aber Pustekuchen, ich habe nix gefunden.

Könnt ihr mir sagen, ob der Stand der SKripte oder der Rechtsstand 2007 oder der am Tag der Klausur (22.09.08) gültige Rechtsstand für die Klausur relevant ist?

Vielen Dank bereits im Voraus!
Schöne Grüße
Silvia
 
Für die EAs ist der Rechtsstand 2007 maßgeblich (steht drauf) also gehe ich davon aus, daß dies auch für die Klausur gilt. Guck doch mal in die Klausurbedingungen vom Vorjahr, was da dabeistand.
Tag der Klausur halte ich für wenig sinnvoll :rolleyes
 
Früher stand da immer: "aktueller Rechtsstand" (in den FAQs), aber durch die vielen Änderungen kam es meines Wissens öfter vor, dass insbesondere in den Märzklausuren nicht der aktuelle Rechtsstand abverlangt wurde, weil das die Studenten überfordert hätte. Daher wurde das wohl geändert...
 
Ich habe letztes Semester Steuern geschrieben. Auf der Klausurvorbereitungsveranstaltung in Hagen wurde ganz deutlich gesagt, dass für die Klausur ABWL der "alte" Rechtsstand gelten würde und für die Klausur Steuern der aktuelle Rechtsstand anzuwenden sei. Dies wurde auch noch erläutert: Steuerplanung mit einem veralteten Rechtsstand macht keinen Sinn, wir befinden uns jetzt im Hauptstudium. Ich kann daher nur empfehlen, diese Vorbereitungsveranstaltung zu besuchen, da hier auch noch weitere Hinweise gegeben werden.
 
Also ich kenne dies auch mit der Aussage von Professor Schneeloch (sinngemäß):
Von Studenten, die Steuern als Wahlplichtfach schreiben (und dies auch beruflich anwenden wollen), ist zu erwarten, dass sie sich mit aktuellen und zukünftigen Rechtsänderungen befassen.
 
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