Wer hilft mir weiter?

Dr Franke Ghostwriter
Erste mal Hallo miteinander. 🙂

Habe da mal ne ganz spannende Frage:

Es geht um das Thema, Elternunabhängiges Bafög 🙂

Mann, Ledig, keine Kinder, die 30 knapp überschritten, hat schon mit den zuständigen Behörden gesprochen, hat also die Voraussetzungen für das Bafög (Ausbildung, Berufjahre usw. erledigt).

Jedoch ist er auch noch selbstständig. Was wird bei der Berechnung des Einkommens zum Bafög gegengerechnet. Betriebsgewinn? Versteuerndes Einkommen? (das ist die eigentliche Frage)

Wäre echt nett, wenn jemand dazu etwas sagen kann. Habe schon mal gegoogelt, aber nichts anständiges gefunden.

Gruß Stephan
 
Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG wird keine Ausbildungsförderung geleistet, wenn der/die Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er/sie Förderung beantragt, das 30. Lebensjahr vollendet hat.
§ 10 Abs. 3 Satz 2 enthält aber einige Ausnahmen vom formulierten Grundsatz. Auszubildende, die aus persönlichen Gründen gehindert waren, die Ausbildung rechtzeitig zu beginnen, können sich auf diese Ausnahmebestimmungen berufen, wenn sie das Studium unmittelbar nach Wegfall des Grundes beginnen.


Quelle https://www.studentenwerk-oldenburg.de/kinder/bafoeg1.html


Aber wenn du schon mit dem Behörden gesprochen hast, dann wird dem Grunde nach ja wohl ein Bafög - Anspruch bestehen. Wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf Bafög bestünde, könntest du zusätzlich zur selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld II beantragen.

Wenn ich mir die Gesetze so anschau, find ich folgendes

§ 21 BaföG

(1) Als Einkommen gilt - vorbehaltlich der Sätze 3 und 4, der Absätze 2a, 3 und 4 - die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des §2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.

§ 2 EStG

(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen
1.Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2.Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3.Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4.Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5.Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7.sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.2Zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt sich nach den §§ 13 bis 24.


(2) Einkünfte sind
1.bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k),
2.bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).

Ich hoffe das hilft weiter.

Gruß
Rob
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten und die Links.

Ja es gibt Möglichkeiten Bafög auch über 30 Jahren zu bekommen. Wie bereits erwähnt, das Elternunabhängige Bafög.

Vieleicht für einige Personen interessant (2.Bildungsweg), da viele durch die Zugangsprüfung die Hochschulberechtigung (Akademiestudium und 5 Module innerhalb von 6 Semester, bezieht sich auf WIWI ) erlangen oder gerade den Meister/Fachwirt/Fachkaufmann machen (in Nrw ist es so) und dadurch den Zugang haben.

Werde weitere Info´s einholen und mal posten, nur wenn´s jemanden interessiert. 🙂

Aber meine Frage ist noch nicht abschliessend beantwortet. Mal sehen, werde das schon rausbekommen.

Bis dahin

Gruß Stephan

Ausnahmen von der Altersgrenze kommen in folgenden Fällen zum Tragen:

Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über den 2. Bildungsweg erlangt, etwa durch Abendgymnasium, Kolleg oder Z-Prüfung und das Studium wird direkt im Anschluss aufgenommen.

Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über eine berufliche Qualifikation erlangt (z.B. Meisterbrief oder Fachschulausbildung).

Das Studium konnte aus persönlichen Gründen oder wegen der Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren nicht früher aufgenommen werden.

Quelle:https://www.studentenwerk-oldenburg.d...r/bafoeg1.html
 
Rob,

hat sich erledigt. Die Positiven Einkünfte auf dem Steuerbescheid. Habe heute nachgefragt.

Ja sonst sind ja alle Fragen beantwortet.

Danke für Eure mithilfe.

Gruß Stephan
 
Und was wird von den positven Einkünften abgezogen? Hast dich da auch schon schlau gemacht.

Ich mach mal ein Beispiel

Betriebseinnahmen: 10.000
Betriebsausgaben: 9.650

meinst du dann mit positiven Einkünften: 350??

Wieviel wird von den 350 dann angerechnet?

Falls du das alles weißt, wär interessant, ansonsten muss ichs halt im Gesetz suchen ...

Gruß
Rob
 
Du hast es doch weiter untern schon selbst geschrieben, daß für Bafög das EINKOMMEN die positiven Einkünfte sind.
Und Einkünfte hast DU mit Überschuß = 350 € ausgerechnet, was soll da jetzt noch abgezogen werden ?
Also gilt m.E.für Bafög in dem Fall ein EINKOMMEN von 350 €
 
Rob,

nach telefonischer Anfrage wurde mir mitgeteilt, das die Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben zur berechnung rangenommen werden. Also der Betriebsgewinn. Deine Rechnung war schon richtig. Langfristige AfA z.B. für fremdfinanzierte Immos usw. werden nicht berücksichtigt.

Bei Betriebsgewinn Mtl. 350,-- bleibt das Bafög voll erhalten. Höhere Verdienste werden entsprechend angerechnet.

Das waren die Infos die ich von der Bafögstelle Dortmund erhalten habe.

Gruß Stephan
 
Hey ihr,

das mit den positven Einkünften war ja nur zur Klarstellung.


Hier steht alles wissenswerte
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 4206 Euro im Jahr ist anrechnungsfrei, macht 350,50 Euro im Monat

Das monatliche Einkommen im Bewilligungszeitraum ist nicht das tatsächlich in dem einzelnen Kalendermonat erzielte Einkommen, sondern ein Durchschnittsbetrag.

Bei einem höheren Einkommen als oben genannt wird dann ein Teil angerechnet, man kriegt also entsprechend weniger Bafög. Alles genauere steht unter der oben genannten Seite.

So jetzt kennen wir uns ganz gut aus
 
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