Wer nimmt ein bißchen an Hand Organisation

Dr Franke Ghostwriter
Wer nimmt ein bißchen an Hand (Organisation)

Hallo, ich studiere ab diesem Semester (SS 2008) in Teilzeit den Zusatzstudiengang "Wirtschafts- und Arbeitsrecht". Mittlerweile hat sich mein Ordner auch schon ganz schön Material gefüllt und bin fleißig am lesen 🙂. Wenn denn Zeit da ist.

Allerdings habe ich irgendwie ein komisches Gefühl bzgl. der EAs, LOTSE, SA/LVU usw. Also vom Prinzip her habe ich es verstanden, aber irgendwie steckt in mir eine kleine Angst einen Termin zu verschlafen und 100% verstanden habe ich es wohl nicht.

Also, ich habe jetzt im ersten Semester JURISTISCHE METHODENLEHRE, EINF. IN DIE JUR. ARBEITSTECHNIK und natürlich GRUNDL. DES BÜRGERLICHEN RECHTS belegt.

Nun habe ich mir aus einem Heft (weiß ich jetzt gar nicht wie das hieß) folgende Termine notiert:


Jur. Methodenlehre

BA 07.04. 21.04. 05.05
Rücksendung EA - 13.04 27.05

Einf- in die jur. Arbeitstechnik

BA 07.04
Rücksendung EA 29.04 (LOTSE)

Grundlagen d. Bürgl. Rechts

BA 07.04 21.04 05.05 19.05 02.06 08.07
Rücksendung EA - SA/LVU 27.05 (LOTSE) - SA/LVU 08.07 (LOTSE)

Also muß ich doch jetzt für "Jur. Methodenlehre" bis zum 13.05 die ersten beiden Einsendeaufgaben postalisch einschicken; bis zum 29.04 im Fach "Einführung in die jur. Arbeitstechnik" die LOTSE Aufgaben erledigen, Ja, und bis zum 21.04 freiwillig die SA/LVU für "Grundl. d. Bürgl. Rechts" machen - oder?


Nur nochmal zum Verständnis: SA/LVU ist doch einfach eine freiwillige Aufgabe ohne Bewertung, wo das Ergebnis zugeschickt wird, oder? Wo liegt denn der genaue Unterschied zu LOTSE?




Hoffe Ihr könnt mir helfen ...
 
Justinian

die Methoden und EInführung jur. Arbeitsweisen sind rein freiwillig.

Bei BGB gibt es zwei EAs (Termin 27.05. / 08.07.) , die Du am besten beide bearbeitest, eine bestandene reicht allerdings für die Zulassung zur Klausur.
Lotse heißt nur, daß Du es online eingeben kannst (kreuzchen), später in anderen Fächerns mußt Du Gutachten mit der Post schicken.
 
Justinian,

erstmal herzlich willkommen. Schön, dass wir einen neuen Mitstreiter haben!

Ich bin jetzt im 2. Sem. des Zusatzstudiums und hatte im letzten Semester genau die gleichen Kurse wie Du belegt. Daher folgender Ratschlag von mir "altem Hasen":

Die LOTSE-Aufgabe von juristischer Arbeitstechnik ist rein freiwillig. Ich habe sie aber bearbeitet, weil man daran schon mal ganz gut sieht, wie das im LOTSE so läuft, man ist für die EA, die dann für BGB wirklich zählen, schon ganz "routiniert"...

Für die Zulassung zur BGB-Klausur brauchst Du nur eine der beiden EA im LOTSE bestehen. Ich würde Dir aber dringend raten, beide zu bearbeiten, schon alleine deshalb, weil doch so einige der Fragen in der Klausur wieder auftauchen werden, und zwar wortwörtlich!
Die SA machst Du nur für Dich und kannst sie dann mit der Musterlösung vergleichen, die Dir allerdings nicht zugeschickt wird. Du findest Sie irgendwann mal im LVU im Kurs abgelegt. Auch hier der Rat: schriftlich ausformulieren, das schult den Gutachtenstil. Den brauchst Du zwar im ersten Semester nicht, aber garantiert ab dem zweiten!

Ob Du die EA in Methodenlehre bearbeitest, musst Du für Dich entscheiden. Ich habe damals die erste bearbeitet und eingeschickt, einerseits, weil ich geschichtlich interessiert bin und ich Spaß dran hatte und zweitens, weil ich auch was Schriftliches mal einschicken wollte, um zu sehen, wie das dann korrigiert wird und wie lange das braucht.

Und die jeweiligen Termine musst Du Dir halt merken oder aufschreiben, dann geht eigentlich nix schief!

Viel Erfolg im ersten Semester!

Beste Grüße
la_bestia_negra
 
vielen Dank nochmal für Eure Antworten!

Also ich muß schon sagen, es ist doch ganz schön viel so "nebenbei".

Ich habe nochmal eine kurze Frage:

Bin jetzt im BGB 5009 durchgerasselt (LOTSE), jetzt muß ich ja unbedingt die 2. Lotse bestehen um an der Klausur teilnehmen zu können.

Wie läuft es denn jetzt ab, wenn ich auch die 2. nicht schaffe. Kann ich dann im nächsten Semester den Kurs wiederholen, wenn ja, wie? Muß ich mich für den dann wieder anmelden und zahlen? Ich mein', die Unterlagen habe ich ja jetzt, die bräuchte ich nicht mehr, bräuchte dann nur 2x die neuen Lotseaufgaben. Oder wie wird das gehandhabt.


P.S. Dafür habe ich "Juristische Methodenlehre" bestanden :rolleyes
 
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