Wertaufholungsgebot Wegfall des Grundes

Dr Franke Ghostwriter
Wertaufholungsgebot: Wegfall des Grundes

Habe eine kleine Verständnisfrage:
1. nach meinem bescheidenen Kenntnisstand greift das handelrechtliche Wertaufholungsgebot nur dann, wenn der Grund der vorherigen Abschreibung entfallen ist und nicht schon, wenn lediglich der Wert (aus anderen Gründen) gestiegen ist.
2. Im Gegensatz dazu kommt es bei dem steuerlichen Zuschreibungsgebot bei vorheriger TW-Abschreibung nicht auf den Wegfall des Grundes an.

Soweit ich das sehe, wird jedoch in allen Beispielfällen der Skripte getrost über Punkt 1 hinweggegangen. Daher Frage ich mich jetzt natürlich, ob Punkt 1 überhaupt stimmt.
Wie seht ihr das?
 
ceepeebee,

auch nach meinem Verständnis kommt es im Steuerrecht anders wie im HR nicht auf den Wegfall der Gründe für eine vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung an, sondern lediglich auf den Anstieg des Teilwerts. Im Steuerrecht gilt dann generell ein Zuschreibungsgebot. § 280 Abs. 2 HGB greift inzwischen nicht mehr. Es sind somit zumindest theoretisch Fälle denkbar, wo HB und StB auch bei KapG eine potentielle Zuschreibung unterschiedlich behandeln.
Gruß
Karl
 
ceepeebee,

Noch folgende Ergänzung:
Es kann hier zu einem Auseinanderlaufen von Steuerbilanz und Handelsbilanz und damit zu einer Durchbrechung der Maßgeblichkeit kommen. Dies war ausweislich der Gesetzesbegründung dem Gesetzgeber auch bewusst. Eine sehr gute Darstellung hierzu findet sich in Beckscher Bilanzkommentar, § 280 Rn. 29 ff.
Gruß
Karl
 
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