Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, HGB, GWB, UWG, MarkenG oder Schönfelder: Deutsche Gesetze
Stoffeingrenzungen: Nicht klausurrelevant ist der Stoff der Kurse 40560 und 40562.
Bemerkungen: Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.
Ich verstehe jetzt irgendwie dein Problem nicht, warum soll es nicht zugelassen sein, das einzige was noch zusätzlich drin steht, ist das EG-Kartellrecht und das ist schließlich nicht klausurrelevant, da überhaupt nicht Thema des Kurses. Von daher dürfte es dem Lehrstuhl herzlich egal sein, ob du die Gesetzestexte dazu mit in der Klausur hast. Außerdem sagt die Erfahrung, dass in einem Hörsaal mit ca. 200 Prüflingen die Gesetzestexte, etc. noch nicht mal auf Eintragungen etc. überprüft werden :rolleyes