Wettbewerbsrecht und Kartellrecht WettbR zugelassen?

Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, HGB, GWB, UWG, MarkenG oder Schönfelder: Deutsche Gesetze
Stoffeingrenzungen: Nicht klausurrelevant ist der Stoff der Kurse 40560 und 40562.
Bemerkungen: Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.

Ich verstehe jetzt irgendwie dein Problem nicht, warum soll es nicht zugelassen sein, das einzige was noch zusätzlich drin steht, ist das EG-Kartellrecht und das ist schließlich nicht klausurrelevant, da überhaupt nicht Thema des Kurses. Von daher dürfte es dem Lehrstuhl herzlich egal sein, ob du die Gesetzestexte dazu mit in der Klausur hast. Außerdem sagt die Erfahrung, dass in einem Hörsaal mit ca. 200 Prüflingen die Gesetzestexte, etc. noch nicht mal auf Eintragungen etc. überprüft werden :rolleyes
 
Hallo,

ist dieses als Hilfsmittel zugelassen?


Eine Frage:
Wurden denn die Skripte zu letztem Semester schon wieder überarbeitet? Da gab es nämlich kein Wettbewerbsrecht mehr. In dem Fall braucht man auch diese Gesetzestexte nicht.
Wettbewerbsrecht war letztes Semester NICHT prüfungsrelevant auch wenn es nicht so veröffentlicht war. Ich hatte extra den Lehrstuhl angeschrieben und die Antwort dann hier gepostet ( #?t=32202#post496888 , #12).

Viel Glück bei der Klausur
 
Wettbewerbsrecht nicht Klausurrelevant

Hallo,

hab mal ne Mail an den Lehrstuhl dazu geschrieben.
Hier die Antwort.

Lg
ela


Sehr geehrte Frau x
das Wettbewerbsrecht ist schon seit mehreren Semestern nicht mehr Bestandteil des Kurses und daher auch nicht Prüfungsstoff. Das Prüfungsamt wird den (irreführenden) Titel hoffentlich auch bald ändern.

Mit freundlichem Gruß
B. Maasch
 
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