zur Widerrufsfrist bei Kreditverträgen. In KE 7 Seite 4 steht, dass eine Willenserklärung eines Verbrauchers die auf den Abschluss eines Kreditvertrages gerichtet ist, innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen werden kann. Verwiesen ist hier auf § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen).
In § 355 finde ich jedoch eine allgemeine Widerrufsfrist von 2 Wochen. Kann ich nicht lesen oder muss ich mir das mit der einen Woche bei Kreditverträgen einfach merken?
Freu mich über einen konstruktiven Hinweis!
In § 355 finde ich jedoch eine allgemeine Widerrufsfrist von 2 Wochen. Kann ich nicht lesen oder muss ich mir das mit der einen Woche bei Kreditverträgen einfach merken?
Freu mich über einen konstruktiven Hinweis!