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maya
Widerspruch???
<!--StartFragment -->Bezüglich der Klausur BGB I vom 18.03.05
In irgendeinem Schreiben der ASTA-Zeitschrift, ich weiß nur momentan nicht wo, stand geschrieben, dass man ein Anrecht hat, nach spätestens 6 Wochen sein Ergebnis zu haben, was ja bei uns wohl überschritten wurde. Bei Überschreitung dieser Frist hätte man nun das Recht, Widerspruch einzulegen und damit seine Klausur nicht werten zu lassen.
Stimmt das so???
LG
Maya
<!--StartFragment -->Bezüglich der Klausur BGB I vom 18.03.05
In irgendeinem Schreiben der ASTA-Zeitschrift, ich weiß nur momentan nicht wo, stand geschrieben, dass man ein Anrecht hat, nach spätestens 6 Wochen sein Ergebnis zu haben, was ja bei uns wohl überschritten wurde. Bei Überschreitung dieser Frist hätte man nun das Recht, Widerspruch einzulegen und damit seine Klausur nicht werten zu lassen.
Stimmt das so???
LG
Maya