Wie geht ihr die Kurse lerntechnisch an?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe jetzt das 2. Semester hinter mir, aber noch nicht das Gefühl, dass es Routine geworden ist.

Ich lese die Skripte und markiere das Wichtigste. Beim ext. ReWe hab ich jetzt auch Zusammenfassungen geschrieben, allerdings hab ich die kaum bis gar nicht wieder angeschaut und wenn, dann hab ich bisschen sehr kurz zusammengefasst gehabt, so dass das definitiv keinen Sinn mehr ergab 🙄

Ich hab auch immer im Hinterkopf, je schneller ich die Skripte durch hab, desto mehr Zeit bleibt nachher für Prüfungsvorbereitung.

Ich werde jetzt mal versuchen, es andersrum zu machen.

Ein Kapitel lesen, eine vernünftige Zusammenfassung daraus schreiben, Karteikarten schreiben, Sekundärliteratur dazu lesen und erst dann das nächste Kapitel anfangen. Dauert zwar länger, ist aber vielleicht effektiver als erst huschhusch und dann 4 Wochen intensivst vor der Prüfung, bis nix mehr reingeht.

Wie macht ihr das?
 
Ich habe auch immer so gelernt. Immer schnell alles durcharbeiten, dann ist mein Gewissen beruhigt, aber nichts bliebt richtig hängen. Gerade bei Jura sollte man aber kleine Häppchen lernen und auch erst weitermachen, wenn man den gelernten Teil auch verstanden hat und diesen richtig anzuwenden weiß. Vieles hängt zusammen und baut aufeinander auf, da kommt man schnell in einen Teufelskreis. So jedenfalls meine Erfahrungen.

Daher kleine Portionen genau durcharbeiten, Karteikarten schreiben, Folien machen usw und dann weiter im Stoff.
 
Ja, man muss immer die goldenen Mitte finden, bisschen beeilen muss man sich schon mit dem Stoff, weil ja die Einsendearbeiten anstehen.
Ich arbeite auch erstmal gründlich durch und mache mir Zusammenfassungen und für Definitionen Karteikarten. Die Definitionen zu lernen fange ich sehr zeitig an, weil das ist pures Auswendiglernen und meist ziemlich viel, so dass die schon bei der Prüfungsvorbereitung sitzen und ich mich wirklich nur noch auf die Probleme in Übungsfällen konzentrieren muss und nicht mehr mit den Definitionen.

Kurz vor den Prüfungen lese ich noch mal die Skripte und schaue ob ich alles erfasst habe, meist fallen mir dann noch andere Sachen auf, die wichtig sind, die man beim ersten mal glatt überlesen hat oder sie nicht als wichtig erachtet hat. Wenn man aber bereits Übungsfälle gemacht hat, erschließt sich das meißt in einem ganz anderen Zusammenhang.

Ich mach mir auch immer die Mühe Karteikarten selbst zu schreiben und nicht zu erwerben, ich finde da ist gleich ein Lerneffekt bei.
 
Ich versuche mich dieses Semester an 2 Modulen und hab ein wenig Bedenken den Stoff vor der EA und der Hausarbeit nicht zu schaffen.

Normalerweise lese ich das Skript abschnittsweise, dann lese ich normal und markiere mir Dinge für die Zusammenfassung und dann tippe ich die (ausführliche) Zusammenfassung in den PC. Dann hatte ich letztes Semster nochmal Zusammenfassung handschriftlich von der Zusammenfassung gemacht. Danach gemerkt, dass es zuviel Stoff zum lernen ist (Demotivation) und dann alles nochmal auf Karteikarten zum lernen (Motivation besser).

Hat mich sehr viel Zeit gekostet. Mein derzeitiger Plan, lesen, lesen mit marker, Zusammenfassung am PC, möglichst frühzeitig davon Karteikarten zum lernen.

Aber ich glaub den letzten Punkt zieh ich nicht durch weil mir zu sehr die EA's und die Hausarbeit im Nacken sitzen. Teufelskreis.

Durch die Unterscheidung bei EWiwi in VBL und BWL ist das ein ziemliches hin und her zwischen den mit BGB II 3 Modulen. Aber zu den Veranstaltungen im Studienzentrum will ich möglichst immer im aktuellen Stoff stehen, damit es nicht an mir vorbeirauscht...

Wahrscheinlich braucht es ein paar Semester bis man sein System gefunden hat.
 
Bin gerade auch am Überlegen wie ich die Sache im kommenden Semester am effizientesten angehe. Habe jetzt das erste Semester hinter mir und sehe noch durchaus Optimierungsbedarf.

Ich werde zunächst einmal die Skripte gewissenhaft(er) durcharbeiten. Wichtiges Markieren, Zusammenfassungen schreiben. Das hat den positiven Effekt, dass selbst Geschriebenes/Ausgearbeitetes besser hängen bleibt als nur Gelesenes.

Wichtig finde ich auch gleich zu Beginn mit Fällen zu arbeiten, Prüfungsschemata zu lernen. Es nützt nichts den umfangreichen, theoretischen Inhalt des Skripts drauf zu haben aber nicht klausurtechnisch anwenden zu können. Aus diesem Grund investiere ich mein Geld lieber in ein gutes Falllösungsbuch. In einem Lehrbuch steht ja im Prinzip auch nichts anderes als in dem (horrend teuren) Skript, nur anders aufbereitet. Deshalb macht m.E. nach ein zusätzliches Lehrbuch nur dann Sinn, wenn das Skript schlecht bzw. schwer verständlich ist.

Jedoch hat mir das letzte Semester gleich zu Beginn gezeigt, dass all die guten Lernvorsätze über den Haufen geworfen werden, sofern die nächste EA ansteht oder noch schlimmer: eine Hausarbeit, die einiges an Zeit und Aufwand erfordert. :rolleyes
 
Ich habe mir durchaus noch ein 2. Lehrbuch angeschafft zu den Kursen, da steht es manchmal einfach "anders" drinne und dann wirds leichter verstanden. Außerdem ists zum Teil auch ausführlicher und ich finde, grade im Rechtsbereich muss man über den Tellerrand und somit über die Skripte hinweg gucken
 
Ich nehme verschiedene Perspektiven ein, um den Stoff klein zu kriegen:

1. Themengebiete: Hier erstelle ich Powerpoints, mind maps oder Textabschnitte (Zusammenfassungen) mit Überschriften, um das "große Ganze" zu erfassen, zum einen entlang des Gesetzes, z.B. "Anfechtung", "Stellvertretung", "Erfüllung" oder "Gläubigerwechsel", zum anderen zu Querschnittsthemen, z.B. "Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis" oder "Gestaltungsrechte" oder "Einwendungen und Einreden". Die Erstellung selber hat einen Lerneffekt, die Wiederholung durch Anschauen und Ändern/Nachbessern hat zudem einen Auffrischungseffekt. Der Weg ist das Ziel. Am Ende des Semesters habe ich ein Sammlung verschiedener "unvollständiger" Dokumente, die wahrscheinlich nur ich richtig verstehe (und in die ich auch in späteren Semestern einen nutzbringenden Blick werfen kann) und hoffentlich eine bestandene Klausur.

2. Definitionen: Sätze, die ich so auch in der Klausur verwenden kann (nicht zu lang, verdichtet) und bis zur Klausur lerne.

3. Anspruchsgrundlagen

4. Prüfungsschemata: Zum einen für Anspruchsgrundlagen, zum anderen für andere Rechtsfolgen (z.B. rechtsvernichtende Einwendungen) oder Tatbestände (z.B. arglistige Täuschung oder Störung der Geschäftsgrundlage)

5. Normen: Eine Tabelle mit zwei Spalten: Norm + Bemerkung mitunter unterteilt in Absätze und Sätze, je nach Gehalt der Norm

6. Fälle: Alte EA, Klausuren, Internet, Fallbuch

Quellen sind das Gesetz, das Skript, Moodle (BGB: Schreiben von Hr. Holzhauer), Lehrbücher und Internet.

Liebe Grüße
 
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