habe mir noch mal ein paar Gesetze durchgelesen. Bei 257 HGB ist mir etwas aufgefallen, was wir in der mentoriellen Verantstaltung anders beantwortet haben. 😕
Bei Ziffer 4 heißt es doch eindeutig, dass es um Buchungsbelege geht.
Weiter in Absatz 4 heißt es doch: ...die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 genannten Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.
Danach sind also Buchungsbelege und die in Nr. 1 genannten Bücher, Bilanzen usw. 10 Jahre lang aufzubewahren 🙁.
Die anderen in 2 + 3 genannten sechs Jahre.
Im Mentoriat wurde gesagt: Buchungsbelege sind 6 Jahre aufzubewahren.😱
Für eindeutige Rückmeldungen zur Auflösung meiner Verwirrung wäre ich sehr dankbar.
Bei Ziffer 4 heißt es doch eindeutig, dass es um Buchungsbelege geht.
Weiter in Absatz 4 heißt es doch: ...die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 genannten Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.
Danach sind also Buchungsbelege und die in Nr. 1 genannten Bücher, Bilanzen usw. 10 Jahre lang aufzubewahren 🙁.
Die anderen in 2 + 3 genannten sechs Jahre.
Im Mentoriat wurde gesagt: Buchungsbelege sind 6 Jahre aufzubewahren.😱
Für eindeutige Rückmeldungen zur Auflösung meiner Verwirrung wäre ich sehr dankbar.