Wie interpretiert ihr § 257 HGB, Abs. 1

Dr Franke Ghostwriter
habe mir noch mal ein paar Gesetze durchgelesen. Bei 257 HGB ist mir etwas aufgefallen, was wir in der mentoriellen Verantstaltung anders beantwortet haben. 😕

Bei Ziffer 4 heißt es doch eindeutig, dass es um Buchungsbelege geht.

Weiter in Absatz 4 heißt es doch: ...die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 genannten Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.

Danach sind also Buchungsbelege und die in Nr. 1 genannten Bücher, Bilanzen usw. 10 Jahre lang aufzubewahren 🙁.
Die anderen in 2 + 3 genannten sechs Jahre.

Im Mentoriat wurde gesagt: Buchungsbelege sind 6 Jahre aufzubewahren.😱

Für eindeutige Rückmeldungen zur Auflösung meiner Verwirrung wäre ich sehr dankbar.
 
Oben