Wie werden die Module im Bachelor bewertet

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mal eine Frage:

Ich hab schon so oft gehört, dass die Pflichtmodule insgesamt nur mit 20 % in die Bachelornote mit eingehen. Zusätzlich sollen 70 % aus den Wahlpflichtmodulen mit eingehen und 10 % aus dem Seminar und der Bachelorarbeit. Ich hatte das bis dato immer so hingenommen.

Kürzlich hab ich mit jmd gesprochen, der schon ein wenig weiter ist, und der sagte, das sei Blödsinn, und wir haben nachgeschaut.

Und tatsächlich stand in dem Informationsheft der Fernuni, dass wie folt bewertet wird:

10 * 10 ECTS Punkte für die Pflichtmodule
6 * 10 ECTS Punkte für die Wahlpflichtmodule
1 * 10 ECTS Punkte für das Seminar
1 * 10 ECTS Punkte für die Bachelorarbeit


Was ist richtig ?

gruß

P.S.: Nicht falsch verstehen. Bitte nur antworten, wenn ihr 100 % sicher seit !!!!
 
Für die Endnote nach aktueller Regelung (seit 20.12.06) siehe § 18 Abs. 4 i.V.m. § 10 ff. in der Prüfungsordnung:

https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/ba_wiwi_po.pdf

Den Satz "Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der erreichten Prozentpunkte der in § 10 genannten Prüfungsleistungen." kann ich nur so interpretieren, das jedes Modul, das Seminar und die Bachelorarbeit gleichgewichtet in die Berechnung eingehen.

Die 10 Pflichtmodule haben zusammen also einen Anteil von 10/18 also 55,55%
Die 6 Wahlpflichtmodule haben zusammen also einen Anteil von 6/18 also 33,33%
Das Seminar und die Bachelorarbeit haben also jeweils einen Anteil von 1/18 also 5,56%

Liebe Grüße
 
Und tatsächlich stand in dem Informationsheft der Fernuni, dass wie folt bewertet wird:

10 * 10 ECTS Punkte für die Pflichtmodule
6 * 10 ECTS Punkte für die Wahlpflichtmodule
1 * 10 ECTS Punkte für das Seminar
1 * 10 ECTS Punkte für die Bachelorarbeit

Das Stimmt, siehe § 17 in obiger Prüfungsordnung, das hat aber nichts mit der Endnote bzw. deren Berechnung zu tun, sondern sichert lediglich den Umstand zu, dass mit bestandenem B.Sc. 180 ECTS Punkte "erworben" werden (unabhängig von Deiner Note).

Liebe Grüße
 
Für die Endnote nach aktueller Regelung (seit 20.12.06) siehe § 18 Abs. 4 i.V.m. § 10 ff. in der Prüfungsordnung:

https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/ba_wiwi_po.pdf

Den Satz "Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der erreichten Prozentpunkte der in § 10 genannten Prüfungsleistungen." kann ich nur so interpretieren, das jedes Modul, das Seminar und die Bachelorarbeit gleichgewichtet in die Berechnung eingehen.

Die 10 Pflichtmodule haben zusammen also einen Anteil von 10/18 also 55,55%
Die 6 Wahlpflichtmodule haben zusammen also einen Anteil von 6/18 also 33,33%
Das Seminar und die Bachelorarbeit haben also jeweils einen Anteil von 1/18 also 5,56%

Liebe Grüße
Chrissi


DAS IST KOMPLETT FALSCH!

Chrissi, wenn du es nicht weißt, dann lass die Finger bitte von der Tastatur.

Beim Bachelor zählen die 10 A-Module zusammen 20 %, die 6 B-Module, das Seminar und die Bachelor-Arbeit je 10 %.

Sind einem A-Module angerechnet worden, wird auf 10 A-Module hochgerechnet. Bei einem angerechneten A-Modul zählt jedes der neun absolvierten A-Module 2,22 %.

9 x 2,22 = 20
 
Die Änderung muss Ende 2007 erfolgt sein.

Als ich im April 2007 angefangen habe, galt noch die Gleichwertigkeit der Module.
 
Chrissi, wenn du es nicht weißt, dann lass die Finger bitte von der Tastatur.

Dieser Hinweis ist ziemlich unpraktikabel, findest Du nicht auch? Es sein denn dem Hinweis liegt die Annahme zugrunde, dass ich eine Erklärung in diesem Stil schreibe, auch wenn ich nicht sicher bin, dass sie stimmt. Davon gehe ich allerdings nicht aus.

Wie ich schon geschrieben habe, kann ich den Satz in § 18 der aktuellen Prüfungsordnung "Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der erreichten Prozentpunkte der in § 10 genannten Prüfungsleistungen." nur so interpretieren, wie ich es getan habe, nämlich das jedes Modul, das Seminar und die Bachelorarbeit gleichgewichtet in die Berechnung eingehen, da "Durchschnitt" nicht näher bzw. einschränkender beschrieben ist. Die Interpretation als arithmetisches Mittel drängt sich daher doch auf, oder? Und das die Prüfungsordnung als "Primärquelle", die die Bewertung ja regelt, nicht ausreicht um das Gesamtbild zu haben, ist auch nicht naheliegend.

Das dieses Bewertungsschema geändert wurde ohne es dazu einer Prüfungsordnungsänderung bedurfte, kann auch verwundern.

Liebe Grüße
 
Da das nun schon zum xten Mal vorkommt, meine Bitte entsprechend beim Pürfungsamt anzufragen und ebenfalls zu fragen, ob für mit "alter" Prüfungsordnung, so es eine gibt, anfangende Studenten eine Wahlmöglichkeit besteht....
 
Da das nun schon zum xten Mal vorkommt, meine Bitte entsprechend beim Pürfungsamt anzufragen und ebenfalls zu fragen, ob für mit "alter" Prüfungsordnung, so es eine gibt, anfangende Studenten eine Wahlmöglichkeit besteht....

Welche "alte" Prüfungsordnung? Die aktuelle gilt seit 20.12.2006 und die beinhaltet die "Durchschnittsregelung". Das Problem ist, dass diese Änderung der Gewichtung offenbar ausserhalb der Prüfungsordnung geändert wurde.

Liebe Grüsse
 
Welche "alte" Prüfungsordnung? Die aktuelle gilt seit 20.12.2006 und die beinhaltet die "Durchschnittsregelung". Das Problem ist, dass diese Änderung der Gewichtung offenbar ausserhalb der Prüfungsordnung geändert wurde.

Liebe Grüsse
Chrissi


Wie ich schon schrieb: Chrissi, wenn du es nicht weißt, dann lass die Finger bitte von der Tastatur. 😡

Die Prüfungsordnung ist zwischenzeitlich geändert worden.
Ich musste selber grad etwas suchen, bis ich in den Tiefen meiner Festpkatte auf die entsprechende pdf-Datei gestoßen bin.

§ 18 enthält die Bewertung.
 

Anhänge

Auf den WiWi-Seiten ist immer noch die alte, unveränderte Prüfungsordnung vom 20.12.06 angegeben ohne einen Hinwei, dass die in dieser Form nicht mehr gilt (einzelne Regelungen)

Prüfungsordnungen und sonstige -ordnungen - Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität

Liebe Grüße
Chrissi

Darauf wirst du dich nicht berufen können.

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen - Amtliche Mitteilungen - Uni Intern - FernUniversitt in Hagen

Diese Informationen sind jederfrau/-mann frei zugänglich.
 
Das ist eine andere Sache ...
... wie du merkst: Verlasse dich nie auf nur eine Quelle.

Wir kommen vom ursprünglichen Thema ab 😀

Beim Bachelor WiWi gilt aktuell:

A-Modul-Durchschnittsnote: 20 %
jedes B-Modul: 10 %
Seminar: 10 %
Bachelor-Arbeit: 10 %

Bei anerkannten A-Modulen wird die Durchschnittsnote irgendwie auf 10 A-Module hochgerechnet. Fragt am besten beim Prüfungsamt nach.
 
Emmm nur mal so n frage: wozu soll das tauziehen jetzt führen !?!?!

Die Frage ist doch beantwortet und in diesem Sinne bedanke ich mich noch mal bei Euch beiden !!!!

ruß aus hamburg
 
emmm nur mal so n frage: wozu soll das tauziehen jetzt führen !?!?!

Das nennt man Rede und Gegenrede, der Satz "Chrissi, wenn du es nicht weißt, dann lass die Finger bitte von der Tastatur." bettelte doch gerade zu nach Richtigstellung. Mein Fazit ist, dass ich ein Dokument gefunden habe, das als seriöse Primärquelle verkleidet, dazu einlädt, falsche Folgerungen abzuleiten. Diesen Umstand konnte ich nicht bemerken, d.h. mein Irrtum war m.E. unvermeidbar. Ich hatte gar keinen Grund anzunehmen, dass die Quelle falsch ist und ich weitersuchen muss, im Gegenteil, die Seiten, der link, das Dokument haben mir undurchschaubar Sicherheit vorgegaukelt.

Liebe Grüße
 
Das nennt man Rede und Gegenrede, der Satz "Chrissi, wenn du es nicht weißt, dann lass die Finger bitte von der Tastatur." bettelte doch gerade zu nach Richtigstellung. Mein Fazit ist, dass ich ein Dokument gefunden habe, das als seriöse Primärquelle verkleidet, dazu einlädt, falsche Folgerungen abzuleiten. Diesen Umstand konnte ich nicht bemerken, d.h. mein Irrtum war m.E. unvermeidbar. Ich hatte gar keinen Grund anzunehmen, dass die Quelle falsch ist und ich weitersuchen muss, im Gegenteil, die Seiten, der link, das Dokument haben mir undurchschaubar Sicherheit vorgegaukelt.

Liebe Grüße
Chrissi


Da gab es von deiner Seite aber nicht das Geringste richtig zu stellen.

So einfach stellt sich die Sache dar: Du hast es nicht gewusst!
Warum du es nicht gewusst hast, tut nichts zur Sache.
 
Du hast es nicht gewusst

Ich habe auch nie behauptet, das ich es nicht nicht gewusst habe. "Abwegig" hingegen ist zu vertreten, das ich mir über dieses Falschwissen in dem Moment im klaren sein musste, als ich es niederschrieb. Ich konnte es nicht wissen und deshalb auch nicht "die Finger von der Tastatur lassen". Warum es "abwegig" ist habe ich in mehreren Beiträgen erklärt.

Liebe Grüße
 
Alter wenn ich auf arbeit so viel diskutieren würde, dann wäre ich nach einer woche mein job los ! lol

lasst doch mal gut sein ! ihr habt beide recht
 
Du hättest dir dazu nur die "amtlichen Mitteilungen" anschauen müssen. 😀

Wie ich aber erklärt habe, kann man nicht erwarten, dass ich das tue bzw. dass ich überhaupt nach weiteren Quellen suche. Und zwar deshalb, weil ich davon ausgegangen durfte, alle nötigen Informationen zu haben (Seite der Fakultät mit den links kann man nicht anders verstehen, als das sie gültige Informationen beinhalten). Ich habe also alles getan, was von mir verlangt werden kann. Darauf kommt es an.

Liebe Grüße
 
Ich auch - viel passiert da ja nicht.

Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht 😛

Doch und zwar dann wenn die Unwissenheit nicht vermeidbar war, siehe § 17 StGB (aus diesem Bereich kommt auch der Spruch)

§ 17 StGB Verbotsirrtum

Der Satz lautet richtig "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, es sein denn man konnte es nicht wissen"

Nicht wissen können heißt hier, es kann nicht erwartet werden, dass man es weiss und dieser Fall liegt hier vor, wie ich erläutert habe (siehe z.B. #25)

Liebe Grüße
 
Jetzt stellt sich nur die frage, ob es wahlmöglichkeiten zwischen den PO gibt für studis, die unter der alten PO begonnen haben
 
Doch und zwar dann wenn die Unwissenheit nicht vermeidbar war, siehe § 17 StGB (aus diesem Bereich kommt auch der Spruch)

§ 17 StGB Verbotsirrtum

Der Satz lautet richtig "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, es sein denn man konnte es nicht wissen"

Nicht wissen können heißt hier, es kann nicht erwartet werden, dass man es weiss und dieser Fall liegt hier vor, wie ich erläutert habe (siehe z.B. #25)

Liebe Grüße
Chrissi


Wozu gibt es an einer Universität amtliche Mitteilungen?
Doch um z. B. amtliche Mitteilungen "unters Studierendenvolk" zu bringen.

Und von Studenten kann man auch erwarten, dass sie sich auf diesem Wege informieren.

Deine Unwissenheit war vermeidbar!

Zumal es einen alten Thread, wo u. a. auch ich schon mal über dieses Thema (Bewertung) diskutiert haben.

Du hättest deine Unwissenheit also auch über die Suchfunktion des Forums vermeiden können.



Menno, ist der Schiri grottig :eek
 
Wozu gibt es an einer Universität amtliche Mitteilungen?
Doch um z. B. amtliche Mitteilungen "unters Studierendenvolk" zu bringen.

Und von Studenten kann man auch erwarten, dass sie sich auf diesem Wege informieren.

Deine Unwissenheit war vermeidbar!

Ich meine nein! Ich will die Begründung nicht nochmal wiederholen: die Seite, der Link haben mich in Sicherheit gewogen, ich hatte keinen Grund an den Angaben bzw. an der Aktualität zu zweifeln und weiter zu suchen, ob es ein neueres Dokument gibt. Bei dieser scheinbaren Sicherheit ist natürlich entsceidend, dass das die offiziellen Fakultätsseiten sind, in denen das alte Dokument hängt. Im Zweifel schenke ich Seiten dieser Art mehr Vertrauen als "beliebigen" Seiten oder Forenbeiträgen im Netz. Dieses mehr an Vertrauen habe ich zurecht, deshalb ist es so wichtig, dass dieses Vertrauen nicht enttäuscht wird (was hier der Fall war).

Im echten Leben gibt es aus diesem Grund Richter, Beweisaufnahme und existierende Rechtsprechung zur Orientierung.

Das war Hand!

Liebe Grüße
 
Ich meine nein! Ich will die Begründung nicht nochmal wiederholen: die Seite, der Link haben mich in Sicherheit gewogen, ich hatte keinen Grund an den Angaben bzw. an der Aktualität zu zweifeln und weiter zu suchen, ob es ein neueres Dokument gibt.

Im echten Leben gibt es aus diesem Grund Richter, Beweisaufnahme und existierende Rechtsprechung zur Orientierung.

Das war Hand!

Liebe Grüße
Chrissi


Du hast es einfach nicht gewusst! Basta!

Und versuchst dich jetzt mit allerlei haarsträubende juristischen Erklärungsversuchen aus der Affäre zu ziehen.
 
Und ich denke, dass Ballack niemals einen großen Titel holen wird 😀

Modell hin, Modell her. Du hast es nicht gewusst, obwohl du es ohne Probleme hättest wissen können.
 
Und Du bist auch einer von uns Millionen "Bundes-Jogis" die, wenn wir verloren haben, auch immer genau wissen, wie die Manschaft das Spiel ohne Probleme hätte gewinnen können.

Liebe Grüße
Chrissi


Das ist ja auch nicht weiter schwer zu wissen ...

... man muss einfach nur mindestens 1 Tor mehr schießen als der Gegner 😀

Und vor allem: Auch Freundschaftsspiele ernst nehmen. Wie z. B. das Spiel gegen Norwegen :mad
 
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