Wieder mal STudiengebühren

Dr Franke Ghostwriter
ich wollte mich heute eigentlich nach der Studienberatung für ein Master STudium an der Fernuni einschreiben.

Allerdings meinte die Studienberterin ich müsse die in NRW fälligen Studiengebühren (von 325€/Semester teilzeit) bezahlen, da es mein 2. Stuidum sei.

Mein erststudium ahbe ich an einer privaten FH gemacht, wo ich Gebühren bezhalt (bekommen) habe. Und jetzt will der Staat/Land wieder gebühren haben, wobei mein 1. STudium den Staat/das Land nichts gekostet hat?
Kann man da noch irgendwas machen.
Mein STudium hat eine Regelstudienzeit von 8 Semestern und ich ahbe 6 gebönigt. Eigrntlich dürfte ich doch jetzt 12 Semester in NRW gebührenfrei studieren?

Hat damit jemand erfahrungen, wie es mit Studenten und den STudiengebühren aussieht, wenn schon ein abgeschlossenes Hochschulstudium existiert?
Was muss man bei der Bewerbung beachtem, um noch gebührenfrei zu studieren?

Danke für Eure Tipps/Ratschläge

Viele Grüße
 
2mas,

Du musst bei deinem Zweistudium erst Gebühren bezahlen, wenn Du über dem 1,5 fachen der Regelstudienzeit des Erststudiums bist.

Dein Erststudium hatte eine Regelstudienzeit von 8 Semestern. Das 1,5 fache ist 12 Semester. Damit kannst Du noch 6 Semester an der Fernuni studieren, ohne diese Studiengebühren zu zahlen. Soweit ich weiß.

Generell ist es so, dass sich der Status des "Teilzeitstudents" meistens lohnt, wenn Du nicht unbedingt den Status des "Vollzeitstudenten" brauchst ... Als Teilzeitstudent zählen Deine Semester nur 0,5 und Du kannst alle Klausuren und sonst auch alles so machen wie ein Vollzeitstudent. Auch Deine Gebühren würden dann nur 325 Euro statt 650 Euro betragen. Als Teilzeitstudent sieht dann diese Rechnung für dich folgendermaßen aus: 6 Semester Vollzeitstudium hast Du ja noch frei, als Teilzeitstudent hast Du dann noch 12 Semester frei, bevor Du Gebühren zahlen musst.

Viele Grüße,
 
Halllo,

Danke für deinen Beitrag.

Ich buauche den status vollzeitstudent nicht, da ich nebenberuflich studieren will. bin also wirklich ein teilzeitstudent 🙂

zu den gebühren:

in den broschüren (ich meine es wäre "... zur Zulassung") steht, dass man die Studiengebühren bezahlen muss, wenn man ein abgeschlossenes Hochschulstudium absolviert und abgeschlossen hat.

Was muss ich also bei der Berwerbung angeben/beachten, so dass ich meine noch 6 zur gebührenfreien zustehenden Semester noch nutzen kann?
Und hat es eine relevanz, dass ich vorher an einer privaten hochschule war?

Viele Grüße
 
Am besten rufe morgen einfach mal beim Studentensekretariat der Fernuni an, die müssten das auf jeden Fall wissen, die Telefonnummer ist 02331 987 2555 😉

Viel Erfolg,
 
Wird gemacht.

das resultat poste ich hier auch mal, damit dijenigen, die das gleiche problem haben, hier nachlesen können
 
David,

ist es wirklich so, dass man als TZ alles belegen kann, wie man will😕
Ich hatte gedacht, dass es für TZ eine Obergrenze der semesterlichen Belegung gibt....😱 ...da würde ich mich jetzt mächtig in den A... beissen:aergern: , denn ich habe die volle Summe für VZ letztes Semester gelöhnt, und würde mit TZ-Status wahrscheinlich sogar betriebswirtschaftlich besser fahren. Zeit für VZ wäre vorhanden, aber warum mehr Geld als nötig auf den Tisch legen oder gar Herrn E. schenken🙄

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen, bevor ich mich fürs 2. Semester rückmelde 🙁

Vielen Dank für jede Info

Georgia
 
Soweit ich weiss, gibt es bei teilzeitstudenten KEINE begrenzung, was kurse oder sonstwas angeht.

Man hat als nur nicht den status des vollzeitstudentes, den man u.U. für krankenkasse oder BAFÖG oder so braucht
 
Danke 2mas,

werde die Idee wohl weiterverfolgen (den Status als VZ für KV oder Bafög brauche ich ja ohnehin bei meinem geringfügig😎 die 30 überstzeigendem Alter nicht)

Liebe Grüße

Georgia
 
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