Wiederholen sich die EAs ?

Dr Franke Ghostwriter
an Leute, die Recht bereits das zweite oder dritte Mal mit WH-Kennzeichen belegt haben. Macht sich der Lehrstuhl die Mühe jedes
Semester neue EAs zu erfinden oder habt ihr die Erfahrung gemacht, dass ihr beim zweiten Belegen mit WH-Zeichen dieselbe EA des vorigen Semesters
zugeschickt bekommen habt ?
 
Bsp aus EA 2

Aufgabe 1
In welchem/welchen der folgenden Fälle ist von der Anwendung der allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (§535ff. BGB) auszugehen ?

Ähnelt die Klausur vom Schwierigkeitsgrad her den Einsendearbeiten ?

Kannst jemand mir bitte die letzte Klausur zusenden:
apiaria(at)yahoo.de
 
EA 2 ist ebenfalls identisch. Ich war so frei und habe mal meine "Musterlösung" zum Lernen bereitgestellt: Post #007

Zur letzten Klausur: Post #142 Das hat mir gerade mal 77% beschert... die Ausführungen sollten aber stimmen (Aufgaben 1-9 oder so)

Zum Schwierigkeitsgrad: kann ich dir nicht wirklich sagen, dürfte Geschmackssache sein. Ich bin jedenfalls mit der Klausur auf die Nase gefallen - obwohl sie nach meinem Befinden recht fair war. Es wurden sogar alte etwas mißverständliche Fragen umformuliert! Allerdings fand sich in vielen Fragen oder den Antwortmöglichkeiten das Wörtchen "grundsätzlich". Das hat m.E. die ganze Klausur zur Farce gemacht, da man diesem Wörtchen jede Bedeutung beimessen kann, die einem grade in den Sinn kommt. Vgl. dazu am Besten auch meinen Post im Klausurthread Post #142
 
Mal ne Frag zu ner anderen "Wiederholung".

Ist es richtig, dass KE 2 des Handelsrecht die gleichen Themen behandelt wie KE 1? Also Prokura, Handlungsvollmacht, Handelsgeschäfte etc.
Die Wortwahl ist nicht exakt die Selbe, aber es sind die gleichen Themen.
KE 1 endet mit Kapitel 9, KE 2 beginnt mit Kapitel 7.

Oder ist da ein Fehler beim Versand passiert?
 
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