Wiederholen von Kursen

Dr Franke Ghostwriter
Hiya,

Habe dieses Semester ABWL belegt, kann aber (wegen Vordiplom) die Klausur erst im WS 07/08 schreiben. Nun Frage ich mich:

1.) Kann ich, auch wenn ich die für die Klausurzulassung erforderlichen EAs bereits bestanden habe, trotzdem die Wiederholer-Kennzeichen setzen und erhalte dann kostenlos die EAs/Musterlösungen des WS 07/08 zum Üben?

2.) Der ABWL-Steuer-Kurs ist laut Broschüre neu zu belegen (ich vermute wegen der am 01.01.2008 inkrafttretenden Unternehmenssteuerreform). Denkt Ihr, die Neubelegung ist auch nötig, wenn ich nun ohnehin den 12-SWS-Wahlpflichtkurs "Besteuerung der Unternehmen" belegen werde?
(eine E-Mail an den Lehrstuhl diesbezüglich blieb bisher unbeantwortet)

Hoffe auf Eure Antworten...... DANKE im Voraus!

Grüßle, Piri
 
Ganz kurz:

1.) ja

2.) ja, da die Inhalte von Schwerpunktfach / Wahlpflichtfach und dem Steuerfach in A-BWL angeblich stark abweichen.

Ich kenne leider den A-BWL-Kurs "noch" nicht. Freu mich aber schon, mich mit Dir nächstes Semester auf die A-BWL-Klausur vorbereiten zu können.
 
meines Erachtens nicht ganz richtig, da neben Steuern auch Marketing komplett neu bearbeitet wurde und auch dort die Fußnote a là "wenn Sie die letze Auflage haben, brauchen Sie nicht neu zu belegen" fehlt.


Gut, bei der Online-Belegung kannst Du ja schauen, ob die von Dir noch einmal Geld wollen oder nicht ... Danach würd ich entscheiden 😀 😀
 
Zur Frage 2:

Ich würde für den Steuer-Kurs zunächst noch mal auf die Antwort des Lehrstuhls warten oder dort ggf. noch mal telefonisch nachfragen.

Den Kurs noch mal belegen würde ich nicht unbedingt... vielleicht kannst du ihn dir im StZ mal anschauen - hat sich viel geändert und du das Bedürfnis, kannst du ihn ja auch noch nach Beginn des Semesters nachbelegen. Ansonsten würd ich eher auf aktuelle GEsetze achten.
 
DANKE für die Antworten!:danke:

Zur Frage 2:

Ich würde für den Steuer-Kurs zunächst noch mal auf die Antwort des Lehrstuhls warten oder dort ggf. noch mal telefonisch nachfragen.

Den Kurs noch mal belegen würde ich nicht unbedingt... vielleicht kannst du ihn dir im StZ mal anschauen - hat sich viel geändert und du das Bedürfnis, kannst du ihn ja auch noch nach Beginn des Semesters nachbelegen. Ansonsten würd ich eher auf aktuelle GEsetze achten.

Ja, so werd ich's machen. Und für die "gesparten" 40 Euro vielleicht lieber in ein gutes Buch investieren....

Grüßle, Piri
 
Teile auch dein Schicksal 😛 (ABWL erst im WS07/08) und hier gibt es bereits eine Diskussion siehe auch #?p=379576#post379576
demnach wäre wirklich nur Steurern "eventuell" nachzubelgen!
lg PETRA
 
Teile auch dein Schicksal 😛 (ABWL erst im WS07/08) und hier gibt es bereits eine Diskussion siehe auch #?p=379576#post379576
demnach wäre wirklich nur Steurern "eventuell" nachzubelgen!
lg PETRA

Dank Dir, Petra!

Schon blöd, dass man nicht wenigstens eine HS-Klausur (evtl. im Rahmen der Freiversuchs-Regelung) vorziehen darf.... 🙁 Die könnten das ja vorbehaltlich machen (also dass man den Freiversuch verwirkt hat, falls man das VD nicht innerhalb eines Semesters nachliefert). Das wäre mal echte Studienzeitverkürzung.........

Grüßle, Piri
 
Teile auch dein Schicksal 😛 (ABWL erst im WS07/08) und hier gibt es bereits eine Diskussion siehe auch #?p=379576#post379576
demnach wäre wirklich nur Steurern "eventuell" nachzubelgen!
lg PETRA

peinlich, peinlich....
.... das zum Thema "Kurzzeitgedächtnis" 😱, hatte ich doch glatt an der Diskussion teilgenommen. :feiff
 
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