Wiederholerkennzeichen (WHK) "vorsorglich" setzen?

Dr Franke Ghostwriter
Mal eine generelle Frage zu dem Wiederholerkennzeichen (WHK): Macht es Sinn, sämtliche Kurse/Module, die man in einem Semester besucht hat, bei der Rückmeldung mit WHK erneut zu belegen, da man zum Rückmeldezeitpunkt ja noch nicht die Klausuren geschrieben bzw. korrigiert bekommen hat...? Somit hätte man ja Zugriff auf die Betreuungsleistungen (Moodle, etc.), falls man die Klausur wegen Nicht-Bestehens wiederholen müsste... belegt man erst später bei Kenntnis des Klausurergebnisses nach, kostet es ja 5,- Euro...

Wie macht ihr das - belegt ihr "vorsorglich" alles als Wiederholer? Oder hat es doch irgendwelche negative Folgen, wenn man als Wiederholer belegt? Die Klausur kann man doch auch schreiben, wenn man schon als Wiederholer für kommendes Semester gemeldet ist, oder?

PS: An anderer Stelle hier im Forum steht, die Wiederholungsbelegung "verpflichtet zu nichts".
 
Ich hatte die gleichen Gedanken wie Du und habe es bisher immer (also zweimal bisher) so gemacht. Nachteile wüsste ich keine.
 
OK, danke für die Antworten! 🙂
Ich versuche einfach abzusichern, dass es nicht nachher doch irgendwo einen Passus gibt, dass z.B. Einsendearbeiten "verfallen" wenn man dieses WHK-Kennzeichen nicht setzt oder trotz Bestehens im Vorsemester setzt - deshalb hab ich da vor einigen Tagen auch eine E-Mail an die Studienberatung gesendet, ob das WHK-Kennzeichen wirklich keinerlei Verpflichtung bzw. negative Folgen beinhaltet.

Sehr wahrscheinlich wird es aber wohl wirklich so sein, dass es nur dazu dient, in Moodle freigeschaltet zu bleiben und damit wäre es jedem zu empfehlen, sich "vorsorglich" immer als Wiederholer einzutragen, so lange bis man den Schein in der Hand hat.
 
Man kann auch die Einsendearbeiten nochmals einsenden zur Übung, ohne dass die schon erreichte Klausurzulassung dadurch gefährdet wäre.
 
Ja, man sollte immer das WHK-Kennzeichen setzen. Es kostet absolut nichts (innerhalb sechs oder sieben Semester nach der Erstbelegung), und man hat Zugriff auf die EAs.
 
danke für die Antworten! Das wurde mir per E-Mail von der Studienberatung auch weitgehend bestätigt, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Studienmaterialien natürlich hin und wieder grundlegend überarbeitet werden und dann erneut Geld kosten. Das sollte das System allerdings bei der Belegung anzeigen, so dass man in dem Fall besser bis zur Mitteilung des Ergebnisses warten und dann eben die 5,- Euro Gebühr bezahlen sollte.
 
"Einsendearbeiten "verfallen" wenn man dieses WHK-Kennzeichen nicht setzt oder trotz Bestehens im Vorsemester setzt" dies ist einfach sachlich falsch. Denn mit bestimmter Anzahl bestandener EAs kann man auch danach die Klausuren bestehen. Dies bleibt soweit erhalten. Viele Lehrstühle verwursten jedoch für ihre EAs alte Klausuren, schon allein aus ökonomischen Gesichtspunkten.
Diese 5 Euro fallen meines Wissens nach einmalig für den Tag des Nachbelegens an, wenn man mehr als eine Nachbelegung vornimmt, kann man also ggfs. sparen.
 
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