Das ist richtig. Wenn Du in einem Semester die Klausurzulassung erlangt hast, und Du den Kurs dann als Wiederholer belegst brauchst Du die EAs nicht zu bearbeiten. Du verlierst in keinem Fall Deine Klausurzulassung.
Nur wenn Du die EAs erst teilweise bearbeitet hast und die Klausurzulassung noch nicht hast, mußt Du darauf achten, daß Du als Wiederholer andere EAs bearbeitest als im vorigen Semester. Wenn Du immer nur die erste EA bearbeitet hast und damit die Anzahl der vorgeschriebenen EAs erreicht hast, hast Du trotzdem nicht die Klausurzulassung. Es müssen immer EAs zu verschiedenen Themenbereichen bearbeitet werden.
Hope this helps...