• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wiederholungkurs

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Natsch

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Die Einsenearbeiten die man einmal bestanden hat gelten doch für immer als bestanden und müssen bei der Wiederholung des Kurses nicht zwingend bearbeiter werden oder?

Keine Ahnung ob es hier schon mal beantwortet wurde, hab es nicht gefunden.


Danke für Antworten.
 
Das ist richtig. Wenn Du in einem Semester die Klausurzulassung erlangt hast, und Du den Kurs dann als Wiederholer belegst brauchst Du die EAs nicht zu bearbeiten. Du verlierst in keinem Fall Deine Klausurzulassung.

Nur wenn Du die EAs erst teilweise bearbeitet hast und die Klausurzulassung noch nicht hast, mußt Du darauf achten, daß Du als Wiederholer andere EAs bearbeitest als im vorigen Semester. Wenn Du immer nur die erste EA bearbeitet hast und damit die Anzahl der vorgeschriebenen EAs erreicht hast, hast Du trotzdem nicht die Klausurzulassung. Es müssen immer EAs zu verschiedenen Themenbereichen bearbeitet werden.

Hope this helps...
 
noch einmal zum Mitschreiben. Ich habe die EAs letztes Semester bestanden und dann die Klausur versemmelt. Kann ich mich dann einfach im Sommer zur Klausur anmelden und gut? Oder hätte ich mich als Wiederholer für dieses Fach in diesem Semester anmelden müssen? Und wenn ja, gaht das auch jetzt noch?

Lieben Gruß
Klärchen
 
Du kannst Dich einfach wieder zur Klausur anmelden ohne den Kurs als Wiederholungskurs zu belegen. Die Belegung als Wiederholer macht insofern Sinn als dass Du die aktuellen EAs zum Ueben bekommst und sonstige Info wie z.B. Korrekturen zur KE o.ä.

Nachbelegen kann man bis 23.05., das kostet allerdings eine Nachbelegungsgebuehr.
 
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