Nathalie,
nach meinem gestrigen Parforce-Ritt durch’s Insolvenzrecht hätte ich 5 Antworten für die EA anzubieten; bei einer schwimme ich allerdings...😱
Meine Vermutungen:
Frage 1 – Leistet ein Schuldner an den Insolvenzschuldner statt an den Verwalter, wird er befreit, wenn er zur Zeit der Leistung die Verfahrenseröffnung nicht kannte (vgl. KE 1 Seite 15, 4.2.3.2); hier ist also B von seiner Schuld durch die Leistung an den Insolvenzschuldner befreit.
Frage 2 – In der KE im Absatz gleich darunter ist erläutert, dass bis zum Ablauf des zweiten Tages nach Verfahrensveröffentlichung der Verwalter die Kenntnis der Verfahrenseröffnung zu beweisen hat. Hier leistet B am 12.1., also nur 1 Tag nach Verfahrenseröffnung, so dass die o.g Frist mit Sicherheit noch nicht abgelaufen ist. Die Schuldbefreiung des B ist also weiterhin gegeben.
Frage 3 & 4 – Hier bin ich unsicher: Im ersten Ansatz halte ich bei Frage 3 den B für aussonderungsberechtigt, da durch die Zahlung des Prokuristen keine Verbindlichkeit mehr besteht, mithin U ungerechtfertigt bereichert ist und die 25 k€ nicht zur Insolvenzmasse gehören (vgl. KE 1 Seite 36 unten und 37 oben, 4.5.1.1). Anspruch besteht nach § 985 BGB oder wg. ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe; Klage ist ggf. gegen den Verwalter zu richten (ebd.)
Allerdings verwirrt mich dann Frage 4, weil dort, wenn obige Begründung greift, kein neuer Aspekt hinzukommt. Das ist didaktisch und aufgrund der Frageformulieung aber unwahrscheinlich. Ich habe aber noch keine Idee, inwieweit die Zahlung am 4.1. einen Unterschied macht, da nach obiger Begründung in beiden Fällen die zweiten 25 k€ nicht zur Masse gehören. Vielleicht habe ich ja Tomaten auf den Augen und die anzuwendenden Fristenregelungen überlesen – bin für jeden Hinweis dankbar.
Frage 5 – Hier wird es m.E. wieder einfacher: B muss an S nicht noch einmal zahlen; S ist aber absonderungsberechtigt (vgl. KE 1 Seite 41, 4.5.2.2 II b). Somit hat S ein vorrangiges Recht zur Befriedigung aus der Masse gegen den Verwalter.
Frage 6 – Die Frage klingt schon nach Rechnerei (vgl. Oberförster Pudlich: „Wieviel Junge wirft die gesunde Wildsau ?“), und die einzige Passage, wo es um Mathematik geht, ist KE 1 Seite 42, 4.5.2.2 III über Erlöse aus Forderungen, denen vorweg 4+5=9% für die Masse zu entnehmen sind. Damit komme ich auf 22.750 €.
Das noch nett ausformuliert, und fertig ist die Insolvenz-EA. Aber wie gesagt – falls Du bei Frage 3 & 4 noch sachdienliche Hinweise hast, freue ich mich !
Wünsche Dir / Euch noch ein schönes langes Wochenende, nutzt es auch zur Erholung und mach Dir nicht zu viel Stress mit Deinen ganzen EA...
Freundliche Grüße,
Uwigel