Wiwi & BOL

Dr Franke Ghostwriter
ich stehe momentan ziemlich auf dem Schlauch! Ich habe jetzt zum WS 2005/2006 als Akademiestudentin TZ Wiwi begonnen. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, das die ganze Rechtsthematik mir irgendwie besser liegt. Die Rechtsfächer fand ich in der Schule schon immer ziemlich spannend. Wie sieht es denn jetzt aus, wenn ich meine BWL 1 Klausur bestehen werde - die Note kann ich doch mitnehmen, oder?

Muss ich mich dann für das nächste Semester als Akademiestudentin für BOL anmelden?

Kann es mir dann passieren, das ich als Akademiestudentin nicht angenommen werde?

Und wie sieht es aus, wenn ich als Akademiestudentin angenommen bin und ich meine Module erfolgreich abgeschlossen habe um in das Grundstudium zu wechseln, kann es mir dann immer noch passieren, das sie mich ablehnen?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

Liebe Grüße
Tanja
 
Tanja,

bin für WIWi eingschrieben und seit diesem WS zusätzlich für BOL. Die Noten für BWL 1-3 werden "zwangsweise" angerechnet, die darfst Du gar nicht noch mal schreiben 😉.

Außerdem kannst Du zwei Wahlmodule, Wi-Inf, Statistik oder Makro, im Wiwi-Studiengang bearbeiten und mit Note anrechnen lassen.

Wenn Du Recht 1 und 2 bestanden hast, kannst Du dafür auch Module 1 und 2 angerechnet bekommen, aber OHNE Note, weil sie nicht genau gleich sind.

Meines Wissen kannst Du Dich für BOL aber nicht als Akademiestudent einschreiben, nur regulär, weil der Studiengang zulassungsbeschränkt ist (NC). Vielleicht kann Dir das noch jemand genauer sagen??? Aber ich würde dazu einfach mal die Studienberatung in Hagen anrufen!!!

Gruß Kerstin
 
Tanja!

Für den Studiengang "Bachelor of Laws" kann man sich nur als ordentlicher Student (VZ, TZ) einschreiben, als Akademiestudent geht das nicht, zumindest nicht direkt. 😀 Es besteht die Möglichkeit, sich als AkaS bspw. in Wiwi einzuschreiben und die BoL-Module zu belegen. 😉
Problem an der Sache ist allerdings, dass nur ordentlich Eingeschriebene die Klausuren mitschreiben dürfen, als AkaS kann man sich nur die Klausurzulassung sichern, die man dann bei Umschreibung von AkaS auf VZ oder TZ anrechnen lassen kann.
 
Man kann sich schon als Ak.Student in BOL einschreiben, nur - wie die Vorgänger schon sagen - man darf die Rechtsklausuren vorläufig noch nicht mitschreiben. Nur die BWl-Fächer kann man abschließen.
Man muß aber keine Umwegs-Einschreibung in ein anderes Fach machen.
 
Eliza schrieb:
Man kann sich schon als Ak.Student in BOL einschreiben, nur - wie die Vorgänger schon sagen - man darf die Rechtsklausuren vorläufig noch nicht mitschreiben. Nur die BWl-Fächer kann man abschließen.
Man muß aber keine Umwegs-Einschreibung in ein anderes Fach machen.


Yep!
So kann man auch etwas Zeit sparen, wenn man wegen dem NC Probleme hat.
Ist nem Bekannten so gegangen und jetzt ist er vom Ak. Student zum Vollzeit- Student übergegangen...

Gruß
 
Eliza,

ich bin als AkS im Studiengang LL.B. drin. Meiner Information nach kann man ohne Hochschulberechtigung als ord. Student zugelassen werden wenn man BWL 1, Propaed. und BGB 1 in einem Semester schreibt. Das kollidiert aber meiner Ansicht nach mit deinen v.g. Ausführung zur Zulessung...oder ?? Wäre nett wenn du mir dazu was sagen könntest.

Uwe
 
Uwe,

das ist eine interessante Alternative, die ich so nicht kannte.
Ich hätte ja die Hochschulzulassung und demnach wäre das Akademistudium eine freiwillig gewählte Variante mit der unten erwähnten Einschränkung 🙁 .
Wenn Du zum BOL-Studium nur über diese Schiene zugelassen werden kannst, könnte es sein, daß das der gangbare Weg ist. Da muß ich passen, das sollte das Prüfungsamt eindeutig beantworten müssen.

Gruß Eliza
 
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