Wiwi-Master PO

Dr Franke Ghostwriter
Wiwi-Master PO

Hallo,

ich habe mich für das kommende Sommersemester als Vollzeitstudierender in den Masterstudiengang Wiwi eingeschrieben und folgende Frage tat sich auf:

§5 Abs. 5 "Ergänzungsprüfung" der PO, dort steht geschrieben das man eine Klausur nur einmal wiederholen darf im Gegensatz zu § 20.

Dies heißt doch, dass man am besten im 2ten Semester falls man z.B. im 1sten Semester in Stabilitätspolitik durchfällt und kein anderes VWL Modul hatte, das man lieber ein anderes wählt im Folgesemester, bzw. das man zwei andere wählt, da man eins ja bestehen muss.
Wenn man nur eins wählt im 2ten hätte man natürlich auch ruhig dann nochmal Stabilitätspolitik wählen können.

Seh ich das richtig, kann einer meinen wirren Ausführungen folgen
 
Seh ich das richtig, kann einer meinen wirren Ausführungen folgen 🙂
Also man kann doch bis zu 10 "Fächer" belegen und Klausur schreiben, die 8 besten werden genommen. Ob Du also nun eins wiederholst, wieder durchfällst und dann oder gleich ein neues nimmst ist m.E. egal.
Ist mein wirrer Erklärungsversuch verständlich ?
 
Nee hab ich nicht ganz verstanden leider 🙂

Ich weiß das die besten acht von zehn Modulen gewertet werden. Nur in den ersten beiden Semestern ist man ja befristet eingeschrieben und darf Klausuren nur einmal wiederholen laut der PO.
Meine Frage sollte dahin gehen, wenn ich die Klausur in der Ergänzungsprüfung zweimal versemmel, dann werde ich schon exmatrikuliert aufgrund ausgeschöpfter Wiederholungsversuche oder?

Nachher kann ich mir zwei Fehlversuche erlauben, dann werde ich beim dritten versemmelten Versuch exmatrikuliert oder? Oder darf ich dann nur dieses Fach nicht mehr belegen. Beim Master kannst ja wählen was man will.
 
Ach sorry, habe nicht so richtig mitbekommen, daß es um diese befristete Aufnahme mit 2 Klausuren in 1 Jahr geht.
Da halte ich mich lieber mit einer Aussage zurück.
 
Aber kannst mir doch bestimmt sagen ob man nach der maximalen Ausschöpfung der Wiederholungsversuche exmatrikuliert wird, oder ob man dann diese eine Klausur nicht mehr schreiben darf
 
Aber kannst mir doch bestimmt sagen ob man nach der maximalen Ausschöpfung der Wiederholungsversuche exmatrikuliert wird, oder ob man dann diese eine Klausur nicht mehr schreiben darf 🙂
Nein, kann ich Dir leider nicht sagen, aber das Prüfungsamt 🙂
Gefühlsmäßig sage ich, daß man eine andere Klausur schreiben darf aber auf mein Gefühl solltest Du Dich nicht verlassen.
Aber schreib doch erstmal die Klausur und überlege dann, was wenn wie ob
 
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