• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wohngeldberechtigt?

  • Ersteller Ersteller Gildee1977
  • Erstellt am Erstellt am
G

Gildee1977

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
leider bin ich nicht BAfög-berechtigt und habe kein Einkommen.

Kann mir jemand sagen, ob ich wenigstens berechtigt bin einen Wohngeldzuschuss zu beziehen?

Habt Ihr Erfahrungswerte?

Danke für die Hilfe!
 
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (also keineswegs die Bezahlung der vollen Miete! 🙄 ), der beim Sozialamt beantragt wird. WG kommt nur in Frage, wenn man keine sog. Transferleistungen (z.B. ALG II, Sozialhilfe) erhält und auch keinerlei BAföG-Anspruch besteht.
Als BAföG-Empfänger kann man jedoch evt. Wohngeld für eigene Kinder erhalten, sofern für diese nicht selbst schon andere Sozialleistungen inkl. Zuschuss zur Unterkunft gewährt werden können.

Wohngeld wird nur für "angemessenen" Wohnraum gewährt, die Wohnung darf also nicht zu groß sein. Bei WGs mit nicht Wohngeld-<WBR>Berechtigten darf es (offiziell 😉 ) nur eine Zweckgemeinschaft sein.........😀

Achtung:
für Wohngeld muss i.a. nachgewiesen werden, dass man regelmäßige Einkünfte hat (ob vom Jobben, den Eltern oder durch Aufbrauchen von Vermögen ist egal) in Höhe von etwas mehr als dem Bedarf für die bedarfsgerechte Grundsicherung laut SGB XII. Sonst nehmen die Behörden nämlich oft einfach an, dass man falsche Angaben gemacht hat, will sagen, Einkommen verschweigt.
Umgekehrt darf man aber natürlich auch bei Wohngeld nicht zu viel eigenes Einkommen oder Vermögen haben.
 
Dr Franke Ghostwriter
ich hab während meines Erststudiums auch Wohngeld erhalten. Dazu reichten entweder eine Bestätigung der Eltern über die Höhe des Unterhaltes oder die Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate. Da man ja als Student während des Semesters, also während der Vorlesungszeit, nicht mehr als 20 h wöchentlich arbeiten durfte, war das nie ein Problem.
Nervig war es zum Schluss nur, dass man alle 3 Monate das Wohngeld neu beantragen musste, war zum Anfang doch ein Bescheid 6 Monate gültig.
Ich bin dann während des Studiums in eine andere Stadt gezogen und hatte dann arg zu tun, wieder Wohngeld zu erhalten. Die Umstände (alleiniger Haushalt, Einkommen usw.) hatten sich aber nicht geändert. Nach langem hin und her hat es dann doch funktioniert. Nur nicht abschütteln lassen.

Noch ein Tip: wer als Student Wohngeld bekommt, der kann bei der Telekom einen Sozialtarif beantragen und sich mit dieser Bestätigung dann von der GEZ befreien lassen.

Sollte das mit dem Wohngeld nicht klappen, so bestand zu mindest vor 2003 noch die Möglichkeit einen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu beantragen. Der Kredit wurde dann von der Deutschen Ausgleichsbank gewährt. Ob das immer noch möglich ist, weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Maren
 

Weiter lesen

Oben