Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (also keineswegs die Bezahlung der vollen Miete! 🙄 ), der beim Sozialamt beantragt wird. WG kommt nur in Frage, wenn man keine sog. Transferleistungen (z.B. ALG II, Sozialhilfe) erhält und auch keinerlei BAföG-Anspruch besteht.
Als BAföG-Empfänger kann man jedoch evt. Wohngeld für eigene Kinder erhalten, sofern für diese nicht selbst schon andere Sozialleistungen inkl. Zuschuss zur Unterkunft gewährt werden können.
Wohngeld wird nur für "angemessenen" Wohnraum gewährt, die Wohnung darf also nicht zu groß sein. Bei WGs mit nicht Wohngeld-<WBR>Berechtigten darf es (offiziell 😉 ) nur eine Zweckgemeinschaft sein.........😀
Achtung:
für Wohngeld muss i.a. nachgewiesen werden, dass man regelmäßige Einkünfte hat (ob vom Jobben, den Eltern oder durch Aufbrauchen von Vermögen ist egal) in Höhe von etwas mehr als dem Bedarf für die bedarfsgerechte Grundsicherung laut SGB XII. Sonst nehmen die Behörden nämlich oft einfach an, dass man falsche Angaben gemacht hat, will sagen, Einkommen verschweigt.
Umgekehrt darf man aber natürlich auch bei Wohngeld nicht zu viel eigenes Einkommen oder Vermögen haben.