bin z.Z. noch im LL.B-Studium (Teilzeit). So wie es aussieht, wird es wohl auch noch 2 Jahre (mind). dauern, bis ich fertig bin. Als ich anfing zu studieren, war, und ist es auch weiterhin, meine Absicht, den Master of Law zu machen. Bis heute ist es so, dass es keine Zulassungsbeschränkung gibt (es reicht z. B. ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium). Jetzt meine Frage: Kann es mir u.U. in 3 Jahren passieren, dass ich zum Master-Studiengang nicht mehr zugelassen werde, weil dann zulassungsbeschränkt oder gilt für mich der Status zum Beginn des Studiums (ohne Zulassungsbeschränkung)?
Kann mir jemand weiterhelfen?