Zugelassene Gesetzestexte

Dr Franke Ghostwriter
kann mir jemand sagen, welche Gesetzestexte inkl. welcher Auflage für die Klausur relevant bzw. Zugelassen sind?

In der Prüfungsvorbereitung habe ich gemerkt, dass sehr viele verschiedene Texte genutzt werden Schönfelder, DTV, etc und es in den Auflagen aus 2010 (vor und nach August 2010) auch noch einige Änderungen im BGB gegeben hat (z.B: § 355)

Leider habe ich bisher auch noch keinen Hinweis vom Lehrstuhl gefunden, in der Prüfungsinfo war auch nix drin...

Vielen Dank und Gruß,

Luffi
 
Also ich habe mittlerweile im Grundlagen-Skript einen Hinweis auf der ersten Seite gefunden.
Vom Lehrstuhl wird die 65. Auflage des BGB und die 50. Auflage des HGB von DTV empfohlen.

Finde es allerdings doof, dass der Lehrstuhl keine wirkliche Aussage in der Prüfungsordnung, Moodle, oder ähnliches macht.
Eine Empfehlung ist halt etwas schwammig, leider antwortet der Lehrstuhl auch nicht auf Mails....
 
Ich habe am Lehrstuhl nachgefragt, ob ich folgende Gesetzessammlung verwenden darf: "Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2010 - Vahlen Ausgabe [Broschiert]"

Dafaufhin habe ich diese Antwort vom Lehrstuhl (Herr Oliver van der Hoff) bekommen:
"Diese Gesetzessammlung kenne ich nicht. Grundsätzlich darf jede Gesetzessammlung verwendet werden, die nicht zusätzlich kommentiert ist. Mangelnde Aktualität der Gesetzestexte geht im Zweifel zu Ihren Lasten."

Alles klar?!?!
 
in Rewe ist die Gesetzessammlung "Wirtschaftsgesetzte" lt. Lehrstuhlseite zugelassen. Die Gesetzessammlung "Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2010" ist ein Auszug aus der Gesetzesammlung "Wirtschaftsgesetze" und muss - zumindest für Rewe - daher zugelassen sein.
Wird dann wohl auch für BGB i.O. sein. Kommentare sind ja nicht drin!
 
Es sind vielleicht keine Kommentare drin, aber in den Gesetzsammlungen sind Gesetzte enthalten, die in der Klausur nicht zugelassen sind. Eine solche Gesetzsammlung könnte als Täuschungsversuch gewertet werden, wenn nur BGB und HGB zugelassen sind.

Nun steht bei den zugelassenden Hilfsmitteln: "Gesetzestexte: BGB, HGB oder Schönfelder: Deutsche Gesetze.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden."

Das heißt für mich, dass keine Gesetzestextsammlungen zugelassen sind, wohl aber der Schönfelder: Deutsche Gesetze (über 100 Gesetze). Ist zwar irgendwie unsinnig, aber das muss man wohl so akzeptieren.
 
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