Zugelassene Hilfsmittel

Dr Franke Ghostwriter
KommilitonInnen,

das Thema gibt es bestimmt öfter, aber ich kann dazu gerade nichts finden. Und zwar habe ich noch die alten Unterlagen zu Finanzierung und Entscheidungstheorie. Dort wird ja immer auf die Tabellen Bezug genommen, wo man die Werte rauslesen soll. Wenn man sie händisch ausrechnet, kommen da aber oft abweichende Werte raus. Ich bin der Meinung mal gehört/gelesen zu haben, dass man in die Klausuren diese Tabellen nicht mehr mitnehmen darf (genausowenig wie Gesetzestexte), dass also wirklich nur noch der Taschenrechner ein zugelassenes Hilfsmittel ist. Stimmt das oder habe ich das falsch in Erinnerung? Wo steht das genau geschrieben? Ich meine, es ist ja nicht schwer die Sachen allein auszurechnen, ohne Hilfe der Tabellen, nur würde ich gerne mit den "richtigen" Werten weiterrechnen, wenn es eine mehrteilige Aufgabe ist. Und die weichen wie gesagt teilweilse ganz schön ab, je weiter man kommt in einer Aufgabe.

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Die zugelassenen Hilfsmittel findet man immer in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3. Zu dieser Klausur steht dort:
"Als Hilfsmittel sind Taschenrechner zugelassen. Die zugelassenen Taschenrechnermodelle finden Sie hier [...] Des Weiteren ist Zeichenmaterial zugelassen."
Leider also keine Gesetze oder Tabellen.
 
Das habe ich mich vorher auch gefragt aber wenn du dir mal die Altklausuren anschaust, dann siehst du, dass dort ab und an (hinter dem Finanzierungs- und vor dem Investitionsteil) einige Tabellen (RBF, ANF, Auf- und Abzinsung) mit abgebildet sind, z. B. in der Klausur vom September 2012.
 
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