1. Berufliche Qualifikationen, die eine Studienaufnahme in jeder Studienrichtung ermöglichen:
- Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,
- Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
- eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz,
- Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz,
- Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe,
- Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.
Inhaberinnen und Inhaber dieser Abschlüsse können direkt die Einschreibung in jeden beliebigen Bachelorstudiengang beantragen.
So steht's auf der FernUniHagen-Seite... Nur was ist "Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung"?
Ich hätte nämlich "nur" den bayerischen Verwaltungsfachwirt (Bayerische Verwaltungsschule (BVS) | AL II) im Angebot... Gilt der? Weiß wer was genaueres oder wo ich mich noch hinwenden kann?