Zulassung als "beruflich Qualifizierter"?

Dr Franke Ghostwriter
1. Berufliche Qualifikationen, die eine Studienaufnahme in jeder Studienrichtung ermöglichen:

  • Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,
  • Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
  • eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz,
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz,
  • Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe,
  • Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.

Inhaberinnen und Inhaber dieser Abschlüsse können direkt die Einschreibung in jeden beliebigen Bachelorstudiengang beantragen.

So steht's auf der FernUniHagen-Seite... Nur was ist "Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung"?

Ich hätte nämlich "nur" den bayerischen Verwaltungsfachwirt (Bayerische Verwaltungsschule (BVS) | AL II) im Angebot... Gilt der? Weiß wer was genaueres oder wo ich mich noch hinwenden kann?
 
Pack am besten Deine ganzen Zeugnisse (höchster Schulabschluß, Deinen Verwaltungsfachwirt, etc.) in eine Email und frag beim Service Center nach. Dort kannst Du die Unterlagen einer Vorprüfung unterziehen lassen.

Mein Mann hat das auch gemacht. Klappt super und wenn es nicht reicht kann man Dir sagen was Du noch benötigst.
 
Problem: Das Zeugnis hab' ich ja noch nicht, bin noch "drüber" (hab aber keine großen Bedenken dass ich nicht bestehe *g*)

Hab aber schon beim Studiencenter nachgefragt und als Antwort bisher nur den Verweis auf die Internetseite bekommen :-/
 
Immo, wenn du vorher eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert und 3 Jahre in diesem Beruf gearbeitet hast, reicht das schon.
 
Welchen Studiengang hast du denn gewählt und welche Ausbildung? Für den Verwaltungsfachwirt braucht man doch - zumindest in Hessen - eine Ausbildung vorher?
 
@chocoletta

In Bayern kann man den Verwaltungsfachwirt auch mit dem Angestelltenlehrgang I machen - ist zwar vom Inhalt das gleiche wie die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, zählt aber nicht als Ausbildung weil die Prüfung nicht nach dem BBIG durchgeführt wird... Bayern ist eben nicht Deutschland *g*
 
Welches ist Dein höchster Schulabschluß? Welche Ausbildung nach dem BBIG hast Du gemacht? Hast Du in dem Beruf mind. 3 Jahre gearbeitet?
 
Ich denke aber schon, dass der Fachwirt reicht, frag doch sicherheitshalber im Studiensekretariat mal nach. Sagst, bist aus Bayern, vielleicht hilft es
 
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