Zulassung Taschenrechner

zum Thema Taschenrechner hat Dr. Ewert in den Newsgroups gepostet.
Hier die Antwort:

"für die BWL II-Klausur können Sie prinzipiell jeden Taschenrechner nutzen,
er darf nur keine speziellen Textverarbeitungsfunktionen (also Funktionen,
die eine komfortable Eingabe längerer Texte und den Abruf dieser Texte über
größere Displays erlauben) aufweisen. In anderen Klausuren gibt es die
Einschränkung, daß der Taschenrechner nicht programmierbar sein darf. Nähere
Infos dazu finden Sie unter
https://www.fernuni-hagen.de/BWLPIT/LADV_/de/Lehre_und_Pruefungen.php?ladv=Nguyen&id=3.
Dort finden Sie auch eine Liste zugelassener Taschenrechner.

Beste Grüße

Jürgen Ewert"
 
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