zum Antrag auf Erlass/Ermäßigung der Gebühren wegen Bedürftigkeit

Dr Franke Ghostwriter
Hab ne´Frage zum Antrag auf Erlass/Ermäßigung der Gebühren wegen Bedürftigkeit .
Habe für´s Sommersemeste 08 einen Antrag gestellt, und heute erst meinen BAföG - Bescheid gekriegt (echt, hab schon gedacht - das da nichts mehr kommt- aber ich krieg doch BAföG {01.04.08 bis 01.03.11} ) - meine Frage kann ich noch etwas machen wegen dem Antrag?
Danke für Antworten
 
Meinereins kann kein Bafög bekommen, weil er über 30 ist und das Abi schon über 15 Jahre zurückliegt. Ich bekomme keinen Cent vom Staat, weger geschenkt noch leihweise, der Fernuni-Logik nach bin ich demnach nicht bedürftig. Andere bekommen Bafög, haben also eine ganze Stange Geld im Monat zur Verfügung und müssen zur Belohnung, weil sie schon ein paar Hunderter vom Staat geschenkt bekommen, nicht mal Kursgebühren bezahlen. Das ist sowas von unfair!
 
Meinereins kann kein Bafög bekommen, weil er über 30 ist und das Abi schon über 15 Jahre zurückliegt. Ich bekomme keinen Cent vom Staat, weger geschenkt noch leihweise, der Fernuni-Logik nach bin ich demnach nicht bedürftig. Andere bekommen Bafög, haben also eine ganze Stange Geld im Monat zur Verfügung und müssen zur Belohnung, weil sie schon ein paar Hunderter vom Staat geschenkt bekommen, nicht mal Kursgebühren bezahlen. Das ist sowas von unfair!

Also von unfair würde ich nicht sprechen. Du hattest ja früher auch die Chance und hast sie damals nicht genutzt.

Wieso fängst du denn erst jetzt an zu studieren? Wenn dein Abi schon 15 Jahre her ist, dann hast du doch sicherlich schon was gemacht. Also eine Ausbildung etc. und somit hast du ja dein Standbein eigentlich und bist nicht mehr förderungsfähig. Und damit müsstest du ja auch dein Geld zum Studium nebenbei verdienen.

Sofern du noch keine Ausbildung gemacht hast, Frage ich mich, was du dann die ganzen Jahre gemacht hast und wieso du nicht schon früher mit dem Studium begonnen hast.

Und ich find, Bafög ist gar nicht viel. Das würde mir nicht reichen. Da haben einige Hartz-IV sogar schon mehr. Sofern du gar kein Geld hast, müsstest du ja zumindest das haben.
Und Hartz-IV muss man nicht zurückzahlen. Bafög schon.
 
wer sagt denn das voll viel Geld von Staat bekommen? Außerdem muss ich das Geld ja auch zu einem Teil zurückzahlen.
Aber ich kann dich voll verstehen - es ist schon voll unfair😡.Aber ich mach die Gesetz ja nicht.

Aber was soll ich jetzt machen mit dem Bescheid?
An die Uni schicken und hoffen dass, die damit etwas anfangen können oder mal anrufen😕?:confused
 
Aber was soll ich jetzt machen mit dem Bescheid?
An die Uni schicken und hoffen dass, die damit etwas anfangen können oder mal anrufen😕?😕

Wenn du fürs SS einen Antrag gestellt hast, wurde der abgelehnt? Für den Fall, dass ja, hast du Widerspruch eingelegt mit dem Verweis auf die lange Bearbeitungszeit beim Bäfög?

Ruf doch einfach da an, hier wird dir kaum einer so eine spezielle Frage beantworten können.
 
Du kannst ersteinmal den Antrag stellen und den Bafög-Bescheid nach Erhalt nachreichen.
Wichtig ist, dass Du die Semester-Rückmeldungen immer schriftlich machst, also nicht online, und dann immer eine Kopie Deines Bescheides mitschickst.
 
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