Zusatzbeitrag der Krankenkassen

prinzipiell sind die Zusatzbeiträge berechtigt i. m. S., solange diese für die Deckung der "Kranken-Kosten" genutzt werden (alternativ in eine Art Forschungsfonds um zukünftig Kosten einzusparen). Jetzt gibt es nur zwei Probleme bei diesen Zusatzkosten: Die Krankenkassen legen nicht 100 %ig offen, wofür die weiteren Beiträge benötigt werden. Ein weiteres Problem aus Sicht der Beitragszahler ist ist, dass die meisten Krankenkassen mit der Vereinheitlichung der Beiträge bereits deutlich mehr Geld in die Kassen gespült bekommen, weil deren Sätze unter der jetztigen Regelung lagen.

Ich persönlich denke, dass ein viel zu großer Teil dieser Beträge in den Betrieb der jeweiligen Organisation geht (Prachtimmobilien inkl. Mobiliar, Verwaltungsoverhead, viel Dezentralisierung, in fast jeder Stadt ein eigenes Büro mit mind. 2 Personen, etc.) Ich finde, dass es hier enormes Einsparpotential gibt. Es gibt noch viele weitere Punkte an denen Kosten gesenkt werden können, als Beispiel kann hier Medikamentenpreisfestsetzung durch die Pharmaindustrie genannt werden.

Beste Grüße,
Tease
 
Ich möchte nur wissen wie viel von dem Zusatzbeitrag nach Abzug der Verwaltungskosten noch übrig bleibt.

Fakt ist, der Zusatzbeitrag muss vom Versicherten selbst überwiesen werden bzw. der Versicherte muss eine Abbuchungsermächtigung erteilen.

Zur Zeit ist es jedoch so, dass die Versicherten eher die Krankenkasse wechseln, womit ja zusätzliche Verwaltungskosten entstehen.

Gruß
 
Solange in das bestehende Abrechnungssystem keine Überwachungsfunktionen implementiert werden, die sicherstellen, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden, bin ich gegen jede Anhebung von Beiträgen.
 
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