zwei studiengänge gleichzeitig. erfahrungen?

Dr Franke Ghostwriter
ich studiere zur zeit wirtschaftswissenschaften im 4. teilzeitsemester an der fernuni. dar die hauptarbeit dafür in den monaten juli-september und januar-märz stattfindet. habe ich mir überlegt. dass ich in den restlichen monaten eigentlich noch etwas anderes an einer präsenzuniversität studieren könnte.
hat jemand erfahrung mit dieser konstellation? was ist zu beachten? muss die Fernuni dem zustimmen?
 
Ich mache so ein Doppelstudium und finde es eine optimale Kombination. Zwei Studiengängen an der Präsenzuni oder zwei an der FernUni wären mir zu stressig, weil die Klausuren dann immer auf einen Haufen stattfinden.
Es ist zu beachten dass - je nach Studiengang und Uni - die Klausuren/Hausarbeiten an der Präsenzuni meist am Ende des Semesters oder sogar in den Semesterferien stattfinden. Aber meist ergibt sich doch eine nette Lücke um sich für die FernUni Klausuren vorzubereiten 🙂
Du müsstest deine Studienaufnahme der FernUni mitteilen und deinen Status auf Studiengangszweithörenden ändern (dann werden einem sogar 11 € pro Semester erlassen, man darf aber auch nicht mehr wählen). Mehr gibts eigentlich nicht zu beachten.
 
Vielen dank für die infos.
auf der webseite der Fernuni kann ich leider nichts zum thema studienzweithhörer finden.
kann mir jemand noch ein bisschen was zu diesem thema erzählen?
 
Da gibts eigentlich nichts besonderes zu erzählen:
Du kriegst diesen Status wenn du parallel noch an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist.

Studiengangszweithörende
• können die Zulassung nur für einen weiteren (anderen) Studiengang beantragen,
• müssen eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. Einschreibvoraussetzung(en) nachweisen,
• werden gemäß § 52 Abs. 2 HG zu einem weiteren (anderen) Studiengang zum Studium zugelassen,
• müssen in dem Semester, für das sie die Zulassung beantragen, parallel an einer anderen deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang eingeschrieben sein und dürfen an der Ersthochschule nicht beurlaubt sein. Änderungen im Zusammenhang mit dem Erststudium sind mitzuteilen.
• sollten mit einer Studienbelastung entsprechend der von Teilzeitstudierenden rechnen,
• sind nur aufgrund ihres Studiums an der Ersthochschule berechtigt, BAföG, Kindergeld oder Waisenrente zu beantragen oder die studentische Krankenversicherung abzuschließen,
• werden nur für ein Semester zugelassen und scheiden ohne erneute Antragstellung für das Folgesemester (mit dem Rückmeldeformular) mit Ablauf des laufenden Semesters aus,
• sind verpflichtet, jede Änderung im Zusammenhang mit dem Studium an der Ersthochschule (insbesondere bei einer dortigen Exmatrikulation) der FernUniversität mitzuteilen.

Wie gesagt, bekommt man die 11 Euro Studierendenschaftsbeitrag erlassen, weil du ja schon an deiner Präsenzuni vertreten wirst und darfst deswegen auch nicht an der FernUni wählen.
Was Fristen angeht wird man mit Teilzeitstudenten gleichbehandelt (also z.B. 12 Wochen für die Bachelorarbeit in Wiwi).
 
ich hab so was auch mal gemacht:
1. VZ Präsenz als ordentlich Eingeschriebener an einer PräsenzUni in NRW
2. SZH (entspricht dem zeitlichen Aufwand von TZ) als Studiengangszweithörer an der FeU.


Der Grund für diese Konstellation ist, dass man Zweithörer nur sein kann, wenn die (Präsenz)Zweithörer-Hochschule von der (Präsenz)Ersthochschule eine gewisse Entfernung nicht überschreitet, da sonst ein ordentliches Studium wohl nicht durchführbar ist. Die Entfernung war ein Umkreis von 80-100km ...?
Bei der FernUni ist ja natürlich anders, da eine FernUni eben. 😉

Ob nun die umgekehrte Konstellation nach dieser Regelung möglich ist, sei mal dahin gestellt. Auch ob es in so einem Fall möglich sein könnte den Status TZ (FeU) und SZH (Präsenz) zu haben ... da müssteste mal bei der FeU nachfragen.

Egal welche der beiden Möglichkeiten, du wirst an einer Uni Studiengangszweithörer sein, da du an deiner ersten Uni ordentlich eingeschriebener Studi bist.



Ich bin weg.
 
Es geht auch andersrum, Fernuni Hagen als Normalstudent und Präsenzhochschule als Zweitstudent. An Präsenzhochschulen muss man sich das aber meisten genehmigen lassen und es dann auch noch begründen. Der Vorwand lautet, dass man ja gar nicht zwei Studiengänge gleichzeitig studieren kann (als wenn wir Kinder sind und man uns erklären muss, was wir können und was nicht). Aber wenn das genehmigt wurde ist das auch okay. Ich mache das ab Herbst diesen Jahres so, ich warte jetzt nur noch auf die Genehmigung der Präsenzuni.
 
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